Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern

Anfrage an: AOK Westfalen-Lippe

Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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Jens M. Schmittmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An AOK Westfalen-Lippe Details
Von
Jens M. Schmittmann
Betreff
Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179152]
Datum
3. Februar 2020 21:45
An
AOK Westfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann Anfragenr: 179152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179152 Postanschrift Jens M. Schmittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann

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AOK Westfalen-Lippe
Sehr geehrter Herr Schmittmann, Ihre Anfrage zu den in den Jahren 2011 bis 2018 bei der AOK NORDWEST aufgelaufene…
Von
AOK Westfalen-Lippe
Betreff
AW: Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179152] / fragdenstaat.de
Datum
3. März 2020 18:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmittmann, Ihre Anfrage zu den in den Jahren 2011 bis 2018 bei der AOK NORDWEST aufgelaufenen Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern können wir Ihnen wie folgt beantworten: Das Auskunftsrecht von Insolvenzverwaltern nach dem IFG NRW (vgl. auch Entscheidung des OVG NRW vom 28.07.2008) wird von der AOK NORDWEST seit Jahren anerkannt und geachtet. Vor diesem Hintergrund sind entsprechende Kosten - wenn sie überhaupt in den letzten Jahren angefallen sind - bisher weder statistisch erfasst noch gesondert in unseren EDV-Systemen gekennzeichnet worden. Die Änderung der bisherigen Verfahrensweise halten wir auch nicht für angemessen. Die Bezifferung der ggf. von uns in diesem Kontext im besagten Zeitraum gezahlten Beträge ist uns daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen