Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern

Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    4. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Jens M. Schmittmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Insolvenz…
An AOK Baden-Württemberg Details
Von
Jens M. Schmittmann
Betreff
Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179155]
Datum
3. Februar 2020 21:46
An
AOK Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann Anfragenr: 179155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179155 Postanschrift Jens M. Schmittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann

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AOK Baden-Württemberg
AW: Sehr geehrter Herr Schmittmann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Durch die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz…
Von
AOK Baden-Württemberg
Betreff
AW:
Datum
5. Februar 2020 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmittmann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Durch die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz können wir Ihr Anliegen leider nicht direkt per E-Mail beantworten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir auf dem Wege der E-Mail-Bearbeitung auf weitere Informationen zu Ihrem Anliegen verzichten. Die Sicherheit Ihrer Daten, aber auch Ihr Anliegen liegen uns am Herzen. Gerne beraten wir Sie deshalb telefonisch oder persönlich in einem unserer AOK-KundenCenter. Selbstverständlich rufen wir Sie auch gerne zurück. Einen Rückruf können Sie hier veranlassen. Oder wollen Sie uns selbst erreichen? Bitte verwenden Sie die unten genannte Telefonnummer. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen