Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern

Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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Jens M. Schmittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Insolvenzve…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
Jens M. Schmittmann
Betreff
Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179158]
Datum
3. Februar 2020 21:56
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann Anfragenr: 179158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179158 Postanschrift Jens M. Schmittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Eingangsbestätigung der Mail: Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179158]
Datum
4. Februar 2020 09:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell wie möglich erteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über das Internet, sondern nur auf dem Postweg versenden können. Dies ist eine automatische Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrter Herr Schmittmann, in den Jahren 2011 bis 2018 sind von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaf…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179158]
Datum
5. Februar 2020 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmittmann, in den Jahren 2011 bis 2018 sind von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See keine Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden. Mit freundlichen Grüßen