Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern

Anfrage an: BKK24

Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
  • 0 Follower:innen
Jens M. Schmittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Insolvenzve…
An BKK24 Details
Von
Jens M. Schmittmann
Betreff
Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179192]
Datum
4. Februar 2020 08:41
An
BKK24
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann Anfragenr: 179192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179192 Postanschrift Jens M. Schmittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sehr geehrter Herr Schmittmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihrer pauschalen Aussage können wir nicht zustimme…
Von
BKK24
Betreff
AW: Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179192]
Datum
28. Februar 2020 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmittmann, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihrer pauschalen Aussage können wir nicht zustimmen: Es ist uns nicht bekannt, dass ein Insolvenzverwalter sein Auskunftsersuchen bei uns einklagen musste. Geforderte Auskünfte haben Insolvenzverwalter in der Vergangenheit ohne weitere rechtliche Schritte von uns erhalten. Mit freundlichen Grüßen