Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern

Anfrage an: BKK Pfalz

Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
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Jens M. Schmittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Insolvenzve…
An BKK Pfalz Details
Von
Jens M. Schmittmann
Betreff
Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179193]
Datum
4. Februar 2020 08:42
An
BKK Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann Anfragenr: 179193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179193 Postanschrift Jens M. Schmittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann
BKK Pfalz
Vielen Dank für Ihre Nachricht Guten Tag und herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anlie…
Von
BKK Pfalz
Betreff
Vielen Dank für Ihre Nachricht
Datum
4. Februar 2020 08:42
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag und herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen und antworten Ihnen dann so schnell wie möglich. Diese E-Mail bestätigt zunächst nur den Eingang Ihrer Anfrage. Freundliche Grüße
Jens M. Schmittmann
AW: Vielen Dank für Ihre Nachricht [#179193] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfr…
An BKK Pfalz Details
Von
Jens M. Schmittmann
Betreff
AW: Vielen Dank für Ihre Nachricht [#179193]
Datum
6. März 2020 15:20
An
BKK Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern“ vom 04.02.2020 (#179193) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann Anfragenr: 179193 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179193 Postanschrift Jens M. Schmittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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BKK Pfalz
Anfrage Nr. 179193 Sehr geehrter Herr Prof. Schmittmann, gegen uns wurden keinerlei Prozesse von Insolvenzverwalt…
Von
BKK Pfalz
Betreff
Anfrage Nr. 179193
Datum
9. März 2020 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Prof. Schmittmann, gegen uns wurden keinerlei Prozesse von Insolvenzverwaltern wegen nicht erteilter Auskünfte geführt. Demnach sind hier auch keinerlei Kosten entstanden und gezahlt worden. Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da! Freundliche Grüße