Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern

Anfrage an: AOK Rheinland/Hamburg

Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • 0 Follower:innen
Jens M. Schmittmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
Jens M. Schmittmann
Betreff
Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179149]
Datum
3. Februar 2020 21:43
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Insolvenzverwalter haben in erheblichem Umfang Auskunftsrechte an dem IFG gegen Ihre Organisation gerichtlich durchsetzen müssen. In welchem Umfang sind in den Jahre 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann Anfragenr: 179149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179149 Postanschrift Jens M. Schmittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann
AOK Rheinland/Hamburg
Ihre Nachricht an die AOK Rheinland/Hamburg Willkommen bei der AOK Rheinland/Hamburg. Ihre Nachricht ist eingegan…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
Ihre Nachricht an die AOK Rheinland/Hamburg
Datum
3. Februar 2020 21:44
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
7,8 KB
Willkommen bei der AOK Rheinland/Hamburg. Ihre Nachricht ist eingegangen – Sie erhalten zeitnah eine Antwort. Bitte antworten Sie nicht auf diese automatische Nachricht. Freundliche Grüße
AOK Rheinland/Hamburg
Sehr geehrter Herr Schmittmann, Ihre Frage, „In welchem Umfang sind in den Jahren 2011 bis 2018 von Ihrer Organisa…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
WG: Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179149]
Datum
25. Februar 2020 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmittmann, Ihre Frage, „In welchem Umfang sind in den Jahren 2011 bis 2018 von Ihrer Organisation Kostenfestsetzungsbeschlüsse zugunsten von Insolvenzverwaltern bezahlt worden“ können wir leider nicht beantworten. Eine verlässliche Datenauswertungsmethode, die tatsächlich alle gegen uns geführten Fälle von Insolvenzverwaltern wegen Verletzung des IFG NRW mit einer negativen Kostenfolge beinhaltet, besteht in unserem System nicht. Das bedeutet, dass es weder ein Abfrage-System gibt, das die Ermittlung speziell dieser Fälle zulässt, noch eine tatsächliche Möglichkeit gegeben ist, die eine solche Recherche realisierbar macht. Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt dezentral. Wir haben kein unternehmenspolitisches Interesse an der Verfolgung, zentralen Sammlung und statistischen Erhebung dieser Fälle, da wir die rechtliche Auffassung vertreten, dass Insolvenzverwalter Auskunftsrechte gemäß dem IFG NRW gegen uns beanspruchen können. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Entsprechend der Entscheidung des OVG NRW (Beschluss vom 28.07.2008 8 A 1548/07) wird der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes als natürliche Person tätig und fällt damit unter den von § 1 IFG NRW erfassten Personenkreis. Mit freundlichen Grüßen
Jens M. Schmittmann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzve…
An AOK Rheinland/Hamburg Details
Von
Jens M. Schmittmann
Betreff
AW: WG: Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179149]
Datum
10. März 2020 19:10
An
AOK Rheinland/Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern“ vom 03.02.2020 (#179149) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens M. Schmittmann Anfragenr: 179149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179149
AOK Rheinland/Hamburg
Ihre Nachricht an die AOK Rheinland/Hamburg Willkommen bei der AOK Rheinland/Hamburg. Ihre Nachricht ist eingegan…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
Ihre Nachricht an die AOK Rheinland/Hamburg
Datum
10. März 2020 19:10
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
7,8 KB
Willkommen bei der AOK Rheinland/Hamburg. Ihre Nachricht ist eingegangen – Sie erhalten zeitnah eine Antwort. Bitte antworten Sie nicht auf diese automatische Nachricht. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

AOK Rheinland/Hamburg
Sehr geehrter Herr Schmittmann, Ihre Erinnerung irritiert uns ein wenig. Wir hatten bereits am 25.02.2020 geantwo…
Von
AOK Rheinland/Hamburg
Betreff
WG: Kosten für Rechtsstreite mit Insolvenzverwaltern [#179149]
Datum
16. März 2020 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmittmann, Ihre Erinnerung irritiert uns ein wenig. Wir hatten bereits am 25.02.2020 geantwortet. Diese Antwort wurde auch online gestellt. Mit freundlichen Grüßen