Kosten für Unterbringung und Versorgung für Asylbewerber

Die genauen Kosten für Unterbringung und Versorgung für Asylbewerber in der Gemeinde Lindlar.

Des weiteren bitte ich sie mir mitzuteilen wer für Schäden durch Asylbewerber in der Gemeinde Lindlar Haftet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2015
  • Frist
    2. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Lindlar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Unterbringung und Versorgung für Asylbewerber [#11205]
Datum
29. August 2015 16:58
An
Kommunalverwaltung Lindlar
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die genauen Kosten für Unterbringung und Versorgung für Asylbewerber in der Gemeinde Lindlar. Des weiteren bitte ich sie mir mitzuteilen wer für Schäden durch Asylbewerber in der Gemeinde Lindlar Haftet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Lindlar
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Herr Bürgermeister Dr. Ludwig hat mir Ihre Anfrage mit…
Von
Kommunalverwaltung Lindlar
Betreff
WG: Kosten für Unterbringung und Versorgung für Asylbewerber [#11205]
Datum
1. September 2015 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Herr Bürgermeister Dr. Ludwig hat mir Ihre Anfrage mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Hierzu darf ich Ihnen folgendes mitteilen: 1. Bei den zu erbringenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird im laufenden Kalenderjahr 2015 mit einer Deckungslücke bei der Gemeinde Lindlar in Höhe von etwa 750 T€ gerechnet (Erstattungen durch Land und Bund von ca. 370 T€ abzüglich gemeindlicher Aufwand in Höhe von ca. 1.120 T€). Im vergangenen Kalenderjahr 2014 betrug die gemeindliche Deckungslücke in diesem Bereich ca. 442 T€ (Erstattungen durch Land und Bund von ca. 160 T€ abzüglich gemeindlicher Aufwand in Höhe von ca. 602 T€). Hinzu kommen nicht durch Erstattungen von dritter Seite (Bund, Land etc.) gedeckte Sach-, Personal- und Dienstleistungskosten in Höhe von ca. 207 T€ in 2015 bzw. ca. 155 T€ in 2014. 2. Für Schäden, die durch Asylbewerber rechtswidrig und schuldhaft verursacht worden sind, haftet zunächst der/die jeweilige Schadensverursacher/-in nach zivilrechtlichen Vorschriften (z. B. §§ 823 ff. BGB) persönlich. Für etwaige Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus !!! Mit freundlichen Grüßen