Kosten für Werbemittel zum 13. Mecklenburg-Vorpommern-Tag

Antrag nach dem IFG M-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 18. bis 20. Mai 2018 fand in Rostock der 13. Mecklenburg-Vorpommern-Tag statt.
Dabei waren die einzelnen Ministerien des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit eigenen Pavillons/Ausstellerständen vertreten.
Da ich gerne eine Auskunft zu den Kosten von Werbemitteln haben möchte, frage ich bei Ihnen an, ob das gesamte Werbemateial zentral (über Ihre Stelle) gesteuert wurde oder ob ich mich dazu an die einzelnen Ministerien wenden muss.? -Die Give-Aways waren den Ministerien nämlich individuell angepasst.

Sollte es eine zentrale Steuerung über das Landesmarketing MV gegeben haben, so präzisiere ich meine Anfrage bzw. meinen Antrag wie folgt:

Bitte lassen Sie mir eine Auflistung sämtlicher Werbemittel inkl. ihrer Kosten und Stückzahlen zukommen.
Anmerkung: Mit Werbemitteln meine ich nicht nur Give-Aways (z.B. Jutebeutel, Kugelschreiber etc.) sondern auch Werbemittel zu Präsentationszwecken (Messestände, Roll-Ups, Displays etc.) sowie Prospekte und Werbeflyer.
_____________________________________________________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrte Damen und Herren, vom 18. bis 20. Mai 2018 fand in Rostock der 13. Mecklen…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Werbemittel zum 13. Mecklenburg-Vorpommern-Tag [#32278]
Datum
24. Juli 2018 16:33
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrte Damen und Herren, vom 18. bis 20. Mai 2018 fand in Rostock der 13. Mecklenburg-Vorpommern-Tag statt. Dabei waren die einzelnen Ministerien des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit eigenen Pavillons/Ausstellerständen vertreten. Da ich gerne eine Auskunft zu den Kosten von Werbemitteln haben möchte, frage ich bei Ihnen an, ob das gesamte Werbemateial zentral (über Ihre Stelle) gesteuert wurde oder ob ich mich dazu an die einzelnen Ministerien wenden muss.? -Die Give-Aways waren den Ministerien nämlich individuell angepasst. Sollte es eine zentrale Steuerung über das Landesmarketing MV gegeben haben, so präzisiere ich meine Anfrage bzw. meinen Antrag wie folgt: Bitte lassen Sie mir eine Auflistung sämtlicher Werbemittel inkl. ihrer Kosten und Stückzahlen zukommen. Anmerkung: Mit Werbemitteln meine ich nicht nur Give-Aways (z.B. Jutebeutel, Kugelschreiber etc.) sondern auch Werbemittel zu Präsentationszwecken (Messestände, Roll-Ups, Displays etc.) sowie Prospekte und Werbeflyer. _____________________________________________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Kosten für Werbemittel zum 13. Mecklenburg-Vorpommern-Tag [#32278]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Kosten für Werbemittel zum 13. Mecklenburg-Vorpommern-Tag [#32278]
Datum
24. Juli 2018 16:35
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
26,6 KB

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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ihr IFG-Antrag vom 24.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-An…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 24.07.2018
Datum
6. August 2018 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 24.07.2018. Mit freundlichen Grüßen