Kosten für Widersprüche und Sozialklagen

Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren.

Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012):

1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw
5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren

Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden.

Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.

Ergebnis der Anfrage

Transparenz wäre geboten.

Widersprüch und Klagen könnten vermieden werden, wenn das Sozialrecht umgesetzt würde.

Auch ähnlich gelagerte Klagen sind überflüssig, wenn eindeutige Entscheidungen vorliegen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2013
  • Frist
    30. August 2013
  • 0 Follower:innen
Jobcenter Märkischer Kreis
Ihr Schreiben vom 06.01.2013 - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr , Ih…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 06.01.2013 - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
4. Februar 2013
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr , Ihrem o.g. Antrag gebe ich hiermit teilweise statt. Ihren Anträgen zu 1) und 4) kann ich leider nicht entsprechen. Im Hinblick auf Ihren Antrag, die Personalkosten der Widerspruchstelle zu beziffern, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine Aufschlüsselung der Personalkosten nicht nach den einzelnen Aufgabengebieten vorgenommen wird. Eine entsprechende Kostenausweisung ausschließlich für die Widerspruchstelle ist daher nicht möglich. Ihrem Antrag zu 4) kann nicht entsprochen werden, da die sozialgerichtlichen Verfahren in allen drei Instanzen gerichtskostenfrei sind. Die weiteren erbetenen Auskünfte bezüglich der anfallenden Kosten für Anwälte im Widerspruchs- und Klageverfahren, sowie die Kosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten können lediglich für die Jahre 2011 und 2012 erteilt werden. Für die Jahre 2005 bis 2010 liegen dem Jobcenter MK aufgrund des Wechsels des Zahlungssystems zum 01.01.2011 keine Daten vor.
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Einführu…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
29. Juli 2013 12:37
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012): 1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl 2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren 3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren 4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw 5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihrem unten stehenden Antrag wird nicht entsprochen, da Sie die gewünschten …
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
29. Juli 2013 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihrem unten stehenden Antrag wird nicht entsprochen, da Sie die gewünschten Daten bereits mit meinem Schreiben vom 04.02.2013 erhalten haben. Die Ablehnung erfolgt gem. § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen Daniela Schulte Fachkraft Leistungsrecht Tel.:          02371 / 905 789 Fax:          02371 / 905 825 Mailto:      <<E-Mail-Adresse>> Dienststelle Iserlohn Friedrichstraße 59/61 58636 Iserlohn

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Schulte, in Ihrer Teilantwort vom 04.02.2013 trugen Sie u.a. vor: „Die weiteren erbetenen Ausk…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
29. Juli 2013 19:40
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Frau Schulte, in Ihrer Teilantwort vom 04.02.2013 trugen Sie u.a. vor: „Die weiteren erbetenen Auskünfte bezüglich der anfallenden Kosten für Anwälte im Widerspruchs- und Klageverfahren, sowie die Kosten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten können lediglich für die Jahre 2011 und 2012 erteilt werden. Für die Jahre 2005 bis 2010 liegen dem Jobcenter MK aufgrund des Wechsels des Zahlungssystems zum 01.01.2011 keine Daten vor.“ Nach meinem jetzigen Kenntnisstand gilt nach dem Aktenplan der Bundesagentur für Arbeit für die meisten Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis hatte bereits vor Jahren mitgeteilt, dass der Aktenplan der BA auch für das Jobcenter Geltung hätte. Um einen Auszug aus dem Aktenplan zu benennen, verweise ich auf das vorliegende Thema: Die Aufbewahrungspflicht ist mit 10 Jahren angegeben. II-7000 Allgemeines II-7001 Durchführung II-7002 Widerspruch II-7003 Klage, einstweiliger Rechtsschutz II-7004 Berufung, Beschwerden II-7005 Revision II-7006 Kosten II-7006.1 gerichtliche Kosten II-7006.2 außergerichtliche Kosten II-7007 Rechtsprechung II-71 Sonstige Gerichtsverfahren Sie werden verstehen, dass Ihre Aussage vor diesem neuen Kenntnisstand nicht besonders glaubwürdig klingt. Auch die abweisende Antwort zu Personalkosten und zur Mitarbeiterzahl in der Widerspruchstelle, soll nicht länger hingenommen werden. Es muss erwartet werden können zu erfahren, ob 15 oder 20 Mitarbeiter in der Widerspruchstelle beschäftigt werden. Dazu genügt meist bereits ein Blick auf den Urlaubsplan. In Erwartung einer weiterführenden Antwort, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>