Kosten für Widersprüche und Sozialklagen

Anfrage an: Jobcenter Bochum

Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren.

Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012):

1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw
5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren

Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden.

Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2013
  • Frist
    30. August 2013
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Jobcenter Bochum
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung
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Jobcenter Bochum
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Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
29. Juli 2013
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Einführu…
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Betreff
Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
29. Juli 2013 12:21
An
Jobcenter Bochum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012): 1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl 2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren 3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren 4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw 5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Bochum
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 29. Juli 2013 Die Fragen nach den Kosten für Widersprüche und Sozialklagen erw…
Von
Jobcenter Bochum
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Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 29. Juli 2013
Datum
1. August 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Fragen nach den Kosten für Widersprüche und Sozialklagen erweist sich als schwieriger als erwartet.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 29. Juli 2013 Sehr geehrter Herr Rohleder, zunächst einmal danke ich Ihn…
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 29. Juli 2013
Datum
2. September 2013 21:39
An
Jobcenter Bochum
Status
Sehr geehrter Herr Rohleder, zunächst einmal danke ich Ihnen für Ihre Antworten. Vielleicht können Sie mir anhand von einigen Beispielen verdeutlichen welche Summen Sie unter „Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten sowie Barauslagen an Prozess- und Vertragsgegner" verstehen. Und die Zahl der Mitarbeiter der Widerspruch- und Klageabteilung müsste doch auch grob beziffert werden können. Für die Besoldungsstufen gelten vermutlich auch feste Werte. Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Jobcenter Bochum
Rückfrage 1. Vielleicht können Sie mir anhand von einigen Beispielen verdeutlichen welche Summen Sie unter „Gerich…
Von
Jobcenter Bochum
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Betreff
Rückfrage
Datum
18. September 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
1. Vielleicht können Sie mir anhand von einigen Beispielen verdeutlichen welche Summen Sie unter „Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten sowie Barauslagen an Prozess- und Vertragsgegner" verstehen. - Die von Ihnen gewünschten Beispiele sind ja bereits im "Buchungstext" enthalten. Hierunter fallen alle die Summen, die wir als Jobcenter für Gerichtsverhandlungen, von Anwälten dem Jobcenter in Rechnung gestellte Kosten, etwaige Aufwendungen für Notariatsleistungen etc.im jeweiligen Jahr aufbringen. Und die Zahl der Mitarbeiter der Widerspruch- und Klageabteilung müsste doch auch grob beziffert werden können. - Die Rechtsstelle des Jobcenter Bochum umfast zurzeit 14 Vollzeit-Stellen. Für die Besoldungsstufen gelten vermutlich auch feste Werte. - Es gibt keine einheitliche Beslldungsstufe für Mitarbeiter der Rechtsstelle. Die Besoldungshöhe unterscheidet sich je nach Aufgabe, Tätigkeitsdauer, Trägerzuständigkeit und Dienstverhältnis. Mfg