Kosten für Widersprüche und Sozialklagen

Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren.

Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012):

1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw
5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren

Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden.

Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2013
  • Frist
    30. August 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Einführu…
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Betreff
Kosten für Widersprüche und Sozialklagen
Datum
29. Juli 2013 12:22
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Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012): 1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl 2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren 3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren 4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw 5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Ablehnungsbescheid Der Geschäftsführer verweigert jede Information mit der Begründung, dass die Daten nicht in der…
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
21. August 2013
Status
Warte auf Antwort
Der Geschäftsführer verweigert jede Information mit der Begründung, dass die Daten nicht in der angefragten Form vorliegen. Es besteht kein Zweifel, dass das Anliegen inhaltlich verstanden wurde. Auch ist es unglaubwürdig, dass die nachgefragten Zahlen nicht in anderer Form vorliegen. Der Geschäftsführer zeigt sich unkooperativ. Eine Nachfrage ist unerlässlich.
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Ablehnungsbescheid IFG-Anfrage Der Geschäftsführer verweigert jede Information mit der Begründung, dass die Daten …
Von
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid IFG-Anfrage
Datum
2. September 2013
Status
Warte auf Antwort
Der Geschäftsführer verweigert jede Information mit der Begründung, dass die Daten nicht in der angefragten Form vorliegen. Es besteht kein Zweifel, dass das Anliegen inhaltlich verstanden wurde. Auch ist es unglaubwürdig, dass die nachgefragten Zahlen nicht in anderer Form vorliegen. Der Geschäftsführer zeigt sich unkooperativ. Eine Nachfrage ist unerlässlich.
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AW: Ablehnungsbescheid Sehr geehrter Herr Steinmeier, mit Ablehnungsbescheid vom 21.08.2013 wiesen Sie meine Anf…
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Betreff
AW: Ablehnungsbescheid
Datum
2. September 2013 09:43
An
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Status
Sehr geehrter Herr Steinmeier, mit Ablehnungsbescheid vom 21.08.2013 wiesen Sie meine Anfrage vom 29.07.2013 vollumfänglich zurück. Ihrem Bescheid ist für mich 3zu entnehmen, dass Sie in keiner Weise kooperativ sein möchten, obwohl Sie mein Anliegen inhaltlich erfasst haben dürften und es nicht glaubwürdig ist, dass Sie die nachgefragten Daten nicht in der einen oder anderen Form in Ihrem Hause vorhalten. Auch meiner Bitte um Weiterleitung an die „zuständige Behörde“ sind Sie nicht nachgekommen, obwohl Sie teilweise auf den Kreis Soest verweisen. Solch fehlende Mitwirkung rüge ich scharf, weil sie dem Gedanken des IFG zuwider läuft. Ein einfacher Blick auf die Urlaubskalender würde genügen, um die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der Widerspruchsabteilung zu beziffern. Die elektronische Datenerfassung dokumentiert die Jahresdaten für das Finanzamt, und das Addieren der Jahressumme von vielleicht 12 Mitarbeitern in der Widerspruchstelle entspricht einer zumutbaren kostenfreien Mitwirkung im Rahmen des IFG. Darüber hinaus dürfte die Aufbewahrungsfrist für Daten sich für Optionskommunen und Jobcenter gleichermaßen an den Aktenplänen der Bundesagentur oder ähnlichen Vorgaben orientieren, so dass keine, der von mir nachgefragten Zahlen vernichtet werden durfte. (Dem Aktenplan der BA ist übrigens zu entnehmen, dass zumindert Unterscheidungen von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten vorgeschrieben sind.) Die BA benennt die Aufbewahrungsfristen mit zehn Jahren. Daran ändern auch internen Zuordnungen nichts. Ich möchte Ihnen hiermit die Gelegenheit geben Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Weitere Rückfragen behalte ich mir ausdrücklich vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Ihre Email vom 02.09.2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zunächst bedanke ich mich für Ihre Rückmeldung vom …
Von
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Betreff
Ihre Email vom 02.09.2013
Datum
19. September 2013 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zunächst bedanke ich mich für Ihre Rückmeldung vom 02.09.2013. Ich kann Ihren Unmut über die Ablehnung Ihres Begehrens selbstverständlich verstehen. Die von Ihnen angefragten Informationen und Aufzeichnungen stehen uns jedoch derzeit nicht zur Verfügung. Wie bereits ausgeführt, verfügt das Jobcenter AHA als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Meschede-Soest und des Kreises Soest nicht über eigenes Personal, so dass uns keine Auswertungen zur Verfügung stehen, die die Personalkosten der Widerspruchstelle abbilden. Was ich Ihnen sicherlich nennen kann, ist die durchschnittliche Anzahl und Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Widerspruchstelle für den von Ihnen angefragten Zeitraum: Es befinden sich durchschnittlich 6 Stellen im Bereich SGG (Widerspruchstelle) des Jobcenters AHA mit folgenden Eingruppierungen: - 1 Stelle mit der Tätigkeitsebene III (TV-BA) - 1 Stelle mit der Tätigkeitsebene IV (TV-BA) sowie - 4 Stellen der Entgeltstufe 10 (TVöD) Die Entgeltbeträge können Sie den jeweils geltenden Tarifverträgen entnehmen. Darüber hinaus stehen uns keine Aufzeichnungen zur Verfügung, die die Kosten der Widerspruchstelle in gerichtliche und außergerichtliche Kosten ausweisen. Ich bitte Sie insoweit um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen gez. Martin Steinmeier gesendet im Auftrag Anne Kessler Stabstelle Geschäftsführung Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) Paradieser Weg 2 59494 Soest Tel.: 02921/106-500 Fax: 02921/106-506 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.arbeit-hellweg-aktiv.de<http://www.arbeit-hellweg-aktiv.de/> www.50plusaktiv.info<http://www.50plusaktiv.info/>