Kosten Karnevalsfeier 2016

- Kosten der Karnevalsfeier 2016 und 2017 in Bonn
- Kontenbezeichnung des Abrechnungskonto für die Karnevalsfeier 2016 und 2017 in Bonn

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2017
  • Frist
    25. April 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kosten der Kar…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Karnevalsfeier 2016 [#20767]
Datum
23. März 2017 12:50
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kosten der Karnevalsfeier 2016 und 2017 in Bonn - Kontenbezeichnung des Abrechnungskonto für die Karnevalsfeier 2016 und 2017 in Bonn
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23. März 20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG vom 23.03.2017: Kosten Karnevalsfeier 2016/2017 [#20767]
Datum
18. Mai 2017 16:17
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23. März 2017, mit welchem Sie um die Übersendung von Informationen zu den Karnevalsfeiern der Jahre 2016 und 2017 in Bonn baten. Hierzu kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen: Die Veranstaltungen am jeweiligen Karnevalsdonnerstag (Weiberfastnacht) werden nicht vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, sondern von der 'Bonner Sportgemeinschaft im Bundesministerium für Bildung und Forschung e.V. (BSG BMBF e.V.)' organisiert und durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen selbstständigen eingetragenen Verein, der seit Jahren als Veranstalter diese Feier primär für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Liegenschaft Heinemannstraße organisiert. Die BSG BMBF e.V. greift bei Organisation und Durchführung ausschließlich auf freiwillige Helfer zurück. Als eingetragener Verein ist die BSG BMBF e.V. weder Teil der Dienststelle noch Adressat des Informationsfreiheitsgesetzes. Ich rechne daher mit Ihrem Verständnis dafür, dass weitere Auskünfte sich daher auf die folgenden Informationen beschränken: Die Veranstaltung wird kostendeckend geplant, die Einnahmen werden im Rahmen der Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt angezeigt. Von Seiten der Dienststelle erhält die BSG BMBF e.V. für die Veranstaltung keine finanzielle Mittel. Mit freundlichen Grüßen