Kosten Lizenzen Zoom

1. Wie viel haben Sie jeweils für die Campus-Lizenz und die Webinar-Lizenz der Videokonferenz- und Webinarsoftware Zoom von Zoom Video Communications gezahlt? (https://www.cms.hu-berlin.de/de/aktuelles-und-veranstaltungen/web-videokonferenzen-mit-zoom-an-der-hu)

2. Wie lange sind die Lizenzen gültig?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Lizenzen Zoom [#184501]
Datum
13. April 2020 18:00
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viel haben Sie jeweils für die Campus-Lizenz und die Webinar-Lizenz der Videokonferenz- und Webinarsoftware Zoom von Zoom Video Communications gezahlt? (https://www.cms.hu-berlin.de/de/aktuelles-und-veranstaltungen/web-videokonferenzen-mit-zoom-an-der-hu) 2. Wie lange sind die Lizenzen gültig?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184501
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sie erreichen die Pressestelle der Humboldt-Universität bis auf weiteres leider nicht telefonisch sondern nur per …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: (Auto Reply) Kosten Lizenzen Zoom [#184501]
Datum
13. April 2020 18:00
Status
Warte auf Antwort
Sie erreichen die Pressestelle der Humboldt-Universität bis auf weiteres leider nicht telefonisch sondern nur per E-Mail. Die Humboldt-Universität zu Berlin befindet sich aufgrund der Corona-Pandemie im Präsenznotbetrieb und wir arbeiten im Homeoffice. Aus diesem Grunde können wir im Moment keine Expertenvermittlung anbieten. Dringende Presseanfragen richten Sie bitte direkt an den Pressesprecher bzw. den stellvertretenden Pressesprecher der HU: https://www.hu-berlin.de/de/pr/kontakt/presse-medien Wir werden uns um ihr Anliegen dann in Absprache kümmern. Vielen Dank für Ihr Verständnis -------------------------------------------------------- - [geschwärzt] --------------------------------------------------------
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Lizenzen Zoom“ vom 13.04.2020 (#184501) w…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: (Auto Reply) Kosten Lizenzen Zoom [#184501]
Datum
16. Mai 2020 02:15
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Lizenzen Zoom“ vom 13.04.2020 (#184501) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184501
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Lizenzen Zoom“ vom 13.04.2020 (#184501) w…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Lizenzen Zoom [#184501]
Datum
28. Juni 2020 03:06
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Lizenzen Zoom“ vom 13.04.2020 (#184501) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184501/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist Ihre Anfrage anscheinend untergegangen, ich kann sie auch nicht im Einga…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Kosten Lizenzen Zoom [#184501]
Datum
29. Juni 2020 10:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist Ihre Anfrage anscheinend untergegangen, ich kann sie auch nicht im Eingang finden. Bitte schicken Sie mir die Originalanfrage noch einmal zu und falls vorhanden auch die Eingangsbestätigung. Vielen Dank und beste Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage samt Eingangsbestätigung finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrag…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Kosten Lizenzen Zoom [#184501]
Datum
29. Juni 2020 12:55
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage samt Eingangsbestätigung finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-lizenzen-zoom/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184501/

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrer Herr Antragsteller/in, zu Ihrer E-Mail vom  29.06.2020  möchten wir vorab darauf hinweisen, dass di…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Kosten Lizenzen Zoom [#184501]
Datum
6. Juli 2020 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrer Herr Antragsteller/in, zu Ihrer E-Mail vom  29.06.2020  möchten wir vorab darauf hinweisen, dass die Akteneinsicht nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig ist. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir vorläufig die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 für einschlägig. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Bitte beachten Sie, dass damit eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag nicht getroffen ist. Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von ca. einer halben Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 20 bis 30 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrecht erhalten möchten. Wir möchten Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten, an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen,