Kosten Paxlovid

Wie hoch sind die Beschaffungskosten für eine Packung Paxlovid gewesen ?

Ergebnis der Anfrage


Zu teuer, zu kompliziert und zeitaufwendig , ich bin kein professioneller Journalist, nur interessierter Bürger.

Antwort des Ministeriums :
ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 30. November 2022. Darin bitten Sie um Auskunft zu den Beschaffungskosten einer Packung Paxlovid.

Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin der Pfizer Pharma GmbH berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, der Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen.

Zudem haben Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an behördenexterne Dritte widersprochen. Im Rahmen einer Drittbeteiligung nach § 8 Absatz 1 IFG ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der Dritte über die Identität des Antragstellers zu unterrichten, bevor er über seine Zustimmung zur Freigabe seiner personenbezogenen Daten oder seiner Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse entscheidet (vgl. BT-Drucks. 15/4493, S. 14.). Der Vorgang kann daher nur weiter bearbeitet werden, wenn Sie der Offenlegung Ihrer Identität gegenüber der Pfizer Pharma GmbH zustimmen.

Gleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden.

Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen.

Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro.

Im vorliegenden Fall wird ein Aufwand für die Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere für die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens und der Interessenabwägung anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 30 Minuten. Es würde somit eine Gebühr von 30 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen.

Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. November 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Stefanie Otto
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch sind die…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Stefanie Otto
Betreff
Kosten Paxlovid [#264422]
Datum
30. November 2022 07:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch sind die Beschaffungskosten für eine Packung Paxlovid gewesen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefanie Otto Anfragenr: 264422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264422/ Postanschrift Stefanie Otto << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefanie Otto
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Otto, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen über…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Kosten Paxlovid [#264422]
Datum
2. Dezember 2022 07:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Otto, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Otto, ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 30. November 2022. Darin bitten Sie um Auskunft …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Kosten Paxlovid [#264422]
Datum
27. Dezember 2022 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Otto, ich nehme Bezug auf Ihren IFG Antrag vom 30. November 2022. Darin bitten Sie um Auskunft zu den Beschaffungskosten einer Packung Paxlovid. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin der Pfizer Pharma GmbH berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gem. § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, der Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Zudem haben Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an behördenexterne Dritte widersprochen. Im Rahmen einer Drittbeteiligung nach § 8 Absatz 1 IFG ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der Dritte über die Identität des Antragstellers zu unterrichten, bevor er über seine Zustimmung zur Freigabe seiner personenbezogenen Daten oder seiner Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse entscheidet (vgl. BT-Drucks. 15/4493, S. 14.). Der Vorgang kann daher nur weiter bearbeitet werden, wenn Sie der Offenlegung Ihrer Identität gegenüber der Pfizer Pharma GmbH zustimmen. Gleichzeitig möchte ich darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren entstehen werden. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein Aufwand für die Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere für die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens und der Interessenabwägung anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 30 Minuten. Es würde somit eine Gebühr von 30 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Stefanie Otto
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264422] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Kosten …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Stefanie Otto
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264422]
Datum
7. Januar 2023 12:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Kosten Paxlovid“ (30.11.2022, #264422) zurück. Mit freundlichen Grüßen Stefanie Otto