Kosten Religionsunterricht in Deutschland

Ich würde gerne wissen, wieviel der Religionsunterricht in den deutschen Schulen pro Jahr kostet. Beteiligen sich die Kirchen daran oder zahlt das der Steuerzahler?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne wissen, wieviel der R…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Religionsunterricht in Deutschland [#292674]
Datum
18. November 2023 14:00
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, wieviel der Religionsunterricht in den deutschen Schulen pro Jahr kostet. Beteiligen sich die Kirchen daran oder zahlt das der Steuerzahler?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292674/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Mail vom 18. November 2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 18. Novembe…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Mail vom 18. November 2023
Datum
21. November 2023 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 18. November 2023 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine IFG-Anfrage handelt, sondern um eine Anfrage, die in den Bereich des Bürgerservice fällt. Deshalb erhalten Sie eine Antwort aus dem Referat Öffentlichkeitsarbeit; Bürgerdialog. Zur Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung: Ihre Anfrage bezieht sich thematisch auf den schulischen Bereich. Die allgemeine schulische Bildung fällt unter die Kulturhoheit der Länder und ist somit gemäß Grundgesetz (Art. 30 GG in Verbindung mit Art. 70 GG) ausschließlich den Ländern zur Ausgestaltung vorbehalten. Der Bund darf in diesem Bereich weder gesetzgeberisch noch verordnend noch verwaltend tätig werden. Bezüglich Ihrer Frage wenden Sie sich bitte an die Kultusministerkonferenz unter www.kmk.org. Mit freundlichen Grüßen