Kosten "SR-info"

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Guten Tag,

Seit einiger Zeit tritt Ihr Hörfunkprogramm mit einem neuen Jingle (SR-info) auf.

Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Höhe im Zusammenhang mit dieser Neuausrichtung Kosten entstanden sind.
Ich erbitte genaue Auskunft, welche Kosten hinsichtlich der Personalresourcen im SR und externer Dienstleister entstanden sind.

Sind im Rahmen dieser Umstellung in irgendeiner Form Gelder an ein Mitglied des Rundfunkrates oder an ein gewerbliches Unternehmen, an dem ein Mitglied des Rundfunkrates unmittelbar bzw. mittelbar beteiligt ist/war geflossen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, Seit einiger Zeit tritt Ihr Hörfunkprogramm mit einem neuen Jingle (SR…
An Saarländischer Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten "SR-info" [#301830]
Datum
3. März 2024 21:17
An
Saarländischer Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, Seit einiger Zeit tritt Ihr Hörfunkprogramm mit einem neuen Jingle (SR-info) auf. Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Höhe im Zusammenhang mit dieser Neuausrichtung Kosten entstanden sind. Ich erbitte genaue Auskunft, welche Kosten hinsichtlich der Personalresourcen im SR und externer Dienstleister entstanden sind. Sind im Rahmen dieser Umstellung in irgendeiner Form Gelder an ein Mitglied des Rundfunkrates oder an ein gewerbliches Unternehmen, an dem ein Mitglied des Rundfunkrates unmittelbar bzw. mittelbar beteiligt ist/war geflossen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301830/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Saarländischer Rundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 03.04.2024 mit …
Von
Saarländischer Rundfunk
Betreff
Ihr Antrag: Kosten "SR-info" [#301830]
Datum
5. März 2024 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 03.04.2024 mit dem Betreff: Kosten "SR-info" [#301830]. Wir werden diesen Antrag prüfen und uns mit dem Ergebnis bei Ihnen melden. Beste Grüße
Saarländischer Rundfunk
Ihre Mail vom 3. März zu "Kosten SR info" Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ih…
Von
Saarländischer Rundfunk
Betreff
Ihre Mail vom 3. März zu "Kosten SR info"
Datum
18. März 2024 09:08
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
18,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Mail. Der Saarländische Rundfunk ist gemäß § 1 Satz 3 SIFG nur zur Auskunft verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ihrem Auskunftsbegehren nach SIFG/IFG/VIG vom 03.03.2024 werden wir daher nicht nachkommen. Ihr Antrag betrifft programmliche Angelegenheiten, zu denen der Saarländische Rundfunk nicht auskunftsverpflichtet ist. Die Entwicklung und Etablierung einer neuen (Info)-Marke sind unmittelbarer Teil der Programmstrategie des SR, wovon auch die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten umfasst sind. Der Saarländische Rundfunk nimmt in diesem Bereich also gerade keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahr, zu denen eine Auskunftspflicht besteht. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis. Ohne Anerkennung einer Auskunftspflicht möchten wir Ihnen dennoch mitteilen, dass im Rahmen der Einführung von "SR info" keine Gelder des SR an ein Mitglied des Rundfunkrates oder an ein gewerbliches Unternehmen geflossen sind, an dem ein Mitglied des Rundfunkrates unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 3. März zu "Kosten SR info" [#301830] Guten Tag << Antragsteller:in >> Ih…
An Saarländischer Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 3. März zu "Kosten SR info" [#301830]
Datum
23. März 2024 19:41
An
Saarländischer Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Argumentation kann ich rechtlich nicht bewerten. Ich stelle meine Frage deshalb heute erneut und begründe mit Bürgernähe, vielbeschworener Transparenz und Verantwortung im Umgang mit dem Geld der Gebührenzahler. Ich erwarte hier jetzt Rückgrat des SR zu einer im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb getroffenen Entscheidung zu stehen. Da ich davon ausgehe, die von mir angefragten Zahlen nicht zu bekommen, nehme ich stark an, dass die Höhe der aufgewandten Beträge in der seit Jahren geführten Diskussion hinsichtlich der Rundfunkgebühren von Ihrer Seite nicht plausibel zu erklären wären. Schade Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301830/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>