Kosten "SR-info"
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
Guten Tag,
Seit einiger Zeit tritt Ihr Hörfunkprogramm mit einem neuen Jingle (SR-info) auf.
Bitte teilen Sie mir mit, in welcher Höhe im Zusammenhang mit dieser Neuausrichtung Kosten entstanden sind.
Ich erbitte genaue Auskunft, welche Kosten hinsichtlich der Personalresourcen im SR und externer Dienstleister entstanden sind.
Sind im Rahmen dieser Umstellung in irgendeiner Form Gelder an ein Mitglied des Rundfunkrates oder an ein gewerbliches Unternehmen, an dem ein Mitglied des Rundfunkrates unmittelbar bzw. mittelbar beteiligt ist/war geflossen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum3. März 2024
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6. April 2024
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