Kosten Staatsakt Frau Brettschneider und war dieser gerechtfertigt

Wie hoch , waren die Kosten für den Steuerzahler , des „ Staatsaktes “ der Beerdigung der Präsidentin des Landtages M/V ( Frau Brettschneider ) ?

Aufgrund weiterer bekannten Sachverhalte des Landtages , wo es um Straftaten und Rechtsverletzungen, des Landtages und dessen Abgeordneten geht und auch , eine Frau Brettschneider betroffen war.

Ist es mit dem Prinzip von Rechtssicherheit vereinbar , dass jede unparteiische Untersuchung, bei dieser Tätergruppe verweigert wird aber zugleich, ein Staatsakt durchgeführt wird , den es wohl sonst , nie gegeben hätte ?

Zugleich Opfern , selbst von Folter , in M/V und gerade durch die Landesregierung , jede Rechte verweigert wurden. Selbst die Antifolterkonvention ignoriert wird.

Die Antifolterkonvention Art. 12 , fordert eine zeitnahe und unparteiische Aufklärung ,
Der Art. 13 den Schutz der Opfer . Der Art. 14 entsprechende Entschädigungen.

Selbst eine Frau Schwesig, Opferrechten bis zur Einhaltung von Opferrechten in der Landesregierung, nicht nachkommt und Rechtsverletzung / Straftaten , nicht nur begünstigt und nur in der Bundesregierung , alleine in Verbindung Art. 3(3) GG , ganz anders reagiert und sich nur dort , für Opferrechte einsetzte.

Nur dort , klare Zeichen setzte. Also diese Opferrechte kennt.

Auf Landesebene , alles nicht nur geduldet wird, wo das Justizministerium M/V , zum Landtag ( Petitionsausschuss ) log , dass Folter und andere Straftaten aufgeklärt sei , wo in Wirklichkeit und heute noch , falsch ermittelt wird seit 2014 !!!!
Strafvereitelungen über Strafvereitelung , wo der Versuch , schon strafbar sein soll. Und andere Straftaten. Eine Frau Brettschneider , immer persönlich , in Kenntnis gesetzt wurde. Gerade bei Schwerbehinderten / Herzkranken , nicht nur einmal der Tod , billigend in Kauf genommen wurde.

Nicht nur eine Frau Brettschneider immer wieder , den Opfern das Größte Recht genommen hatte . Den Schutz der Opfer , auch vor weiteren Straftaten, Willkür und Einschüchterungen.

Für die Trauernden und den Opfern , dieser Staatsakt , ohne jede Aufklärung davor , nicht nur jede Sorgfaltspflicht verletzt und zeigt , wie Opfer verhöhnt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • Ein:e Follower:in
Norbert Rath
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> b…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Norbert Rath
Betreff
Kosten Staatsakt Frau Brettschneider und war dieser gerechtfertigt [#159192]
Datum
20. Juli 2019 10:26
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch , waren die Kosten für den Steuerzahler , des „ Staatsaktes “ der Beerdigung der Präsidentin des Landtages M/V ( Frau Brettschneider ) ? Aufgrund weiterer bekannten Sachverhalte des Landtages , wo es um Straftaten und Rechtsverletzungen, des Landtages und dessen Abgeordneten geht und auch , eine Frau Brettschneider betroffen war. Ist es mit dem Prinzip von Rechtssicherheit vereinbar , dass jede unparteiische Untersuchung, bei dieser Tätergruppe verweigert wird aber zugleich, ein Staatsakt durchgeführt wird , den es wohl sonst , nie gegeben hätte ? Zugleich Opfern , selbst von Folter , in M/V und gerade durch die Landesregierung , jede Rechte verweigert wurden. Selbst die Antifolterkonvention ignoriert wird. Die Antifolterkonvention Art. 12 , fordert eine zeitnahe und unparteiische Aufklärung , Der Art. 13 den Schutz der Opfer . Der Art. 14 entsprechende Entschädigungen. Selbst eine Frau Schwesig, Opferrechten bis zur Einhaltung von Opferrechten in der Landesregierung, nicht nachkommt und Rechtsverletzung / Straftaten , nicht nur begünstigt und nur in der Bundesregierung , alleine in Verbindung Art. 3(3) GG , ganz anders reagiert und sich nur dort , für Opferrechte einsetzte. Nur dort , klare Zeichen setzte. Also diese Opferrechte kennt. Auf Landesebene , alles nicht nur geduldet wird, wo das Justizministerium M/V , zum Landtag ( Petitionsausschuss ) log , dass Folter und andere Straftaten aufgeklärt sei , wo in Wirklichkeit und heute noch , falsch ermittelt wird seit 2014 !!!! Strafvereitelungen über Strafvereitelung , wo der Versuch , schon strafbar sein soll. Und andere Straftaten. Eine Frau Brettschneider , immer persönlich , in Kenntnis gesetzt wurde. Gerade bei Schwerbehinderten / Herzkranken , nicht nur einmal der Tod , billigend in Kauf genommen wurde. Nicht nur eine Frau Brettschneider immer wieder , den Opfern das Größte Recht genommen hatte . Den Schutz der Opfer , auch vor weiteren Straftaten, Willkür und Einschüchterungen. Für die Trauernden und den Opfern , dieser Staatsakt , ohne jede Aufklärung davor , nicht nur jede Sorgfaltspflicht verletzt und zeigt , wie Opfer verhöhnt werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath
Norbert Rath
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Staatsakt Frau Brettschneider …
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Norbert Rath
Betreff
AW: Kosten Staatsakt Frau Brettschneider und war dieser gerechtfertigt [#159192]
Datum
24. August 2019 11:26
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Staatsakt Frau Brettschneider und war dieser gerechtfertigt“ vom 20.07.2019 (#159192) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath Anfragenr: 159192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Datum
24. August 2019 12:42
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Norbert Rath
ERINNERUNG [#159192] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Staatsakt …
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Norbert Rath
Betreff
ERINNERUNG [#159192]
Datum
21. Februar 2020 07:28
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Staatsakt Frau Brettschneider und war dieser gerechtfertigt“ vom 20.07.2019 (#159192) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Norbert Rath Anfragenr: 159192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/159192