Kosten Tag der Bundeswehr Oldenburg

- die Gesamtkosten für den Tag der Bundeswehr in Oldenburg am 17.06.23 auf dem Gelände der Henning-von-Tresckow-Kaserne
- die Kosten für das Kinderabenteuerland auf dem Tag der Bundeswehr in Oldenburg

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Aljoscha Hoepfner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Gesamtkosten für den Tag der Bu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Aljoscha Hoepfner
Betreff
Kosten Tag der Bundeswehr Oldenburg [#292465]
Datum
16. November 2023 01:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Gesamtkosten für den Tag der Bundeswehr in Oldenburg am 17.06.23 auf dem Gelände der Henning-von-Tresckow-Kaserne - die Kosten für das Kinderabenteuerland auf dem Tag der Bundeswehr in Oldenburg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aljoscha Hoepfner Anfragenr: 292465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292465/
Mit freundlichen Grüßen Aljoscha Hoepfner
Bundesministerium der Verteidigung
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Projekt Nr.: 3187-2023 Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr ge…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Projekt Nr.: 3187-2023
Datum
1. Dezember 2023 10:46
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,7 KB
image002.png
15,0 KB


Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr geehrter Herr Hoepfner, ich komme zurück auf Ihren auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Antrag vom 16. November 2023, mit dem Sie um die Übersendung folgender Informationen baten: 1. Die Gesamtkosten für den Tag der Bundeswehr in Oldenburg am 17. Juni 2023 auf dem Gelände der Henning-von-Tresckow-Kaserne. 2. Die Kosten für das Kinderabenteuerland auf dem Tag der Bundeswehr in Oldenburg. Ihre Anfrage kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vollumfänglich beantwortet werden, da die Auskunft über die von Ihnen unter Nr. 2 erbetenen Informationen möglicherweise in die Rechte Dritter, vorliegend des Betreibers des Kindeabenteuerlandes, eingreift. In diesem Fall soll die Behörde nach § 8 Abs. 1 IFG dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats geben, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Die inhaltlichen Anforderungen, die an das Vorliegen von Anhaltspunkten gestellt werden, sind dabei nicht hoch: Der Dritte ist immer dann anzuhören, wenn die konkrete, nicht nur abstrakte Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit besteht. Das ist immer dann zu bejahen, wenn die Rechtsbetroffenheit nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder denkbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen ist. Da sich Ihr Informationsantrag unter Nr. 2 auf Informationen bezieht, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 6 IFG, insbesondere die Preisgestaltung des Kindesabenteuerlandes, beinhalten können, liegt die Möglichkeit einer konkreten Rechtsbetroffenheit eines Dritten auf der Hand. In diesem Fall darf ein Informationszugang auch nur erfolgen, wenn der Betroffene einwilligt, vgl. § 6 Satz 2 IFG. Die Einleitung des erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens ist aktuell jedoch nicht möglich, da Sie in Ihrem Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr erwägen, der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zuzustimmen, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Abschließend weise ich darauf hin, dass der Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich bereits aus der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens. Daher ist zu erwarten, dass Gebühren für die Gewährung des Informationszugangs erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 30 bis 250 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten zur Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens einverstanden und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Aljoscha Hoepfner
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Projekt Nr.: 3187-2023 [#292465] Guten Tag, Bzgl. 1. Die Gesamtkosten für den…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Aljoscha Hoepfner
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Projekt Nr.: 3187-2023 [#292465]
Datum
1. Dezember 2023 13:04
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Bzgl. 1. Die Gesamtkosten für den Tag der Bundeswehr in Oldenburg am 17. Juni 2023 auf dem Gelände der Henning-von-Tresckow-Kaserne.: Da aus ihrer Sicht anscheinend keine hinderlichen Umstände gegeben sind, bitte ich um Auskunft zu diesem Punkt. Bzgl. 2. Die Kosten für das Kinderabenteuerland auf dem Tag der Bundeswehr in Oldenburg.: Bei dem Kinderabenteuerland hat es sich um eine Kombination verschiedener Stände und Angebote gehandelt. Durch die Angabe der bloßen Kosten für das Gesamte Kinderabenteuerland ist ein Rückschluss auf die Kosten für die einzelnen Angebote unmöglich. Deshalb handelt es sich in meinen Augen nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die Rechte Dritter werden nicht berührt. Somit ist kein Drittbeteiligungsverfahren nötig. Ich bitte Sie diesen Punkt zu prüfen. Ich bin weder zur Beteiligung an einem Drittbeteiligungsverfahren, noch zur Zahlung von Gebüren bereit. Mit freundlichen Grüßen Aljoscha Hoepfner Anfragenr: 292465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292465/
Bundesministerium der Verteidigung
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Projekt Nr.: 3187-2023 [#292465] hier: Verzögerte Bearbeitung wegen Krankheit Klas…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Projekt Nr.: 3187-2023 [#292465] hier: Verzögerte Bearbeitung wegen Krankheit
Datum
14. Dezember 2023 13:15
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,7 KB
image002.png
15,0 KB


Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr geehrter Herr Hoepfner, bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung Ihres Antrags aufgrund meiner kürzlichen Krankheit verzögert wurde. Da Sie Ihre Antwort an meinen persönlichen Briefkasten gesandt haben, konnte sich in meiner Abwesenheit kein anderer Kamerad im Presse- und Informationszentrum des Heeres um Ihr Anliegen kümmern. Wir werden Ihr Anliegen nun prioritär behandeln und streben an, Ihnen noch in diesem Jahr eine Antwort zukommen zu lassen. Sollten sich dennoch zwischenzeitlich, Nachfragen Ihrerseits einstellen bitte richten Sie diese unbedingt an den Organisations Briefkasten <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Projekt Nr.: 3187-2023 Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr ge…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Projekt Nr.: 3187-2023
Datum
15. Dezember 2023 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,3 KB
image002.png
2,9 KB


Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr geehrter Herr Hoepfner, unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen vom 1. Dezember 2023 werden Ihre auf das IFG gestützten Anfragen wie folgt beantwortet: 1. Die Ausgaben für den TdBw 2023 am StO Oldenburg betrugen 271.000 €. 2. Einer Herausgabe vorliegender Informationen bezüglich der Gesamtkosten des Kinderabenteuerlandes steht § 6 Satz 2 IFG entgegen. Im Einzelnen: Nach § 6 Satz 2 IFG darf der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Die Einwilligung des Betroffenen – des Joymondo Eventmodule & Hüpfburgenverleih – konnte bereits deshalb nicht eingeholt werden, da Sie der Durchführung des zur Ermittlung der Einwilligung erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens widersprochen haben. Darüber hinaus haben Sie auch einer Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an den Betroffenen widersprochen. Um dem Betroffenen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, ob er in die Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einwilligt, sind diesem jedoch alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören u.a. auch die persönlichen Daten der Person, die die Informationen begehrt. Soweit Sie ausführen, dass die Gesamtkosten des Kindesabenteuerlandes keine Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 6 Satz 2 IFG darstellen, trifft dies nicht zu. Ob durch die Angabe der Kosten für das gesamte Kinderabenteuerland ein Rückschluss auf die Kosten für die einzelnen Eventmodule möglich ist, kann vorliegend dahinstehen. Die (Circa-)Preise für die einzelnen Eventmodule lassen sich ohnehin auf der Homepage des Betreibers (https://joymondo.de/) frei zugänglich einsehen. Gerade vor diesem Hintergrund könnten sich jedoch über eine Mitteilung der Gesamtkosten Rückschlüsse auf die Preisgestaltung des Gesamtangebots (bspw. auch etwaige Rabattierungen) des Betroffenen ziehen lassen.“ Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, einen guten Übergang ins neue Jahr und verbleiben mit freundlichen Grüßen