Kosten TI-Konnektortausch (gematik)

Aktueller Sachstand zum Appell von heise-Redaktion und Chaos Computer Club in Sachen Tausch von Zertifikaten per Software-Update gegenüber kostenintensivem Hardware-Tausch (300 Mio EUR Kosten):

https://www.heise.de/hintergrund/Konnektortausch-technische-Hintergruende-zum-Appell-an-Karl-Lauterbach-7245878.html

Wird der Hardware-Tausch unterbunden? Oder werden die Bürger über ihre Krankenkassenbeiträge die Kosten für eine nutzlose Maßnahme tragen müssen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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Stephan Beckers
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktueller Sachsta…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Stephan Beckers
Betreff
Kosten TI-Konnektortausch (gematik) [#261957]
Datum
29. Oktober 2022 14:38
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Sachstand zum Appell von heise-Redaktion und Chaos Computer Club in Sachen Tausch von Zertifikaten per Software-Update gegenüber kostenintensivem Hardware-Tausch (300 Mio EUR Kosten): https://www.heise.de/hintergrund/Konnektortausch-technische-Hintergruende-zum-Appell-an-Karl-Lauterbach-7245878.html Wird der Hardware-Tausch unterbunden? Oder werden die Bürger über ihre Krankenkassenbeiträge die Kosten für eine nutzlose Maßnahme tragen müssen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Beckers Anfragenr: 261957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261957/ Postanschrift Stephan Beckers << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Beckers
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Beckers, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Kosten TI-Konnektortausch (gematik) [#261957]
Datum
3. November 2022 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beckers, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mail vom 29. Oktober 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Beckers, vielen Dank…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 29. Oktober 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
16. Dezember 2022 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Beckers, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Oktober 2022 . Die Konnektoren der Telematikinfrastruktur (TI) haben, wie andere IT-Komponenten auch, eine begrenzte Lebensdauer. Bei Konnektoren wurde die Gültigkeit der Zertifikate aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre festgelegt. Für Konnektoren, die nunmehr knapp fünf Jahre in Betrieb sind, bedeutet dies, dass seit September 2022 die ersten Zertifikate ablaufen. Bei allen Konnektor-Zertifikaten, deren Gültigkeit bis August 2023 abläuft, wurde der Austausch der Konnektoren in den Gremien der gematik als sicherste und ökonomisch sinnvollste Lösung erachtet. Hintergrund ist, dass die in den älteren Konnektoren vorhandenen Verschlüsselungsmethoden in der TI dann nicht mehr verwendet werden dürften. Für Konnektor-Zertifikate, deren Gültigkeit ab August 2023 endet, sollen Alternativen angeboten werden. Die Alternativen zum Konnektortausch sind eine Zertifikatsverlängerung der Zertifikate durch ein Software-Update des Konnektors bis Ende 2025 oder die Nutzung von rechenzentrumsbasierten Konnektorlösungen (Konnektor-Hosting). Das bedeutet, dass perspektivisch nicht alle Konnektoren getauscht werden müssen und die dadurch entstehenden Kosten deutlich niedriger sein werden als berichtet. Mit freundlichen Grüßen