Kosten Umbenennung Staatliche Museen Kassel in Museumslandschaft Hessen Kassel

Wie hoch waren die Gesamtkosten für Corporate Design, Website und Kampagne im Rahmen der Umbenennung der Staatlichen Museen Kassel in Museumslandschaft Hessen Kassel?

Nach Ihren Angaben gegenüber dem Landtag wurden bei der Umbennenung der Museumslandschaft Hessen Kassel in Hessen Kassel Heritage - Museen, Schlösser, Parks für Corporate Design, Website und Kampagne insgesamt 199.008 € ausgegeben, ich würde die Kosten gerne vergleichen.

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  • Datum
    12. September 2023
  • Frist
    14. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die Gesamtkosten f…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Umbenennung Staatliche Museen Kassel in Museumslandschaft Hessen Kassel [#288117]
Datum
12. September 2023 11:45
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Gesamtkosten für Corporate Design, Website und Kampagne im Rahmen der Umbenennung der Staatlichen Museen Kassel in Museumslandschaft Hessen Kassel? Nach Ihren Angaben gegenüber dem Landtag wurden bei der Umbennenung der Museumslandschaft Hessen Kassel in Hessen Kassel Heritage - Museen, Schlösser, Parks für Corporate Design, Website und Kampagne insgesamt 199.008 € ausgegeben, ich würde die Kosten gerne vergleichen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288117/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> am 12.09.2023 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wis…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Kosten Umbenennung Staatliche Museen Kassel in Museumslandschaft Hessen Kassel [#288117]
Datum
5. Oktober 2023 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 12.09.2023 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst übersandt, mit der Sie auf der Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) um Informationen gebeten haben. ein Antrag nach § 80 HDSIG ist durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung abzuschließen und kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet sein, nicht an einen Unbekannten. Von einem Antragsteller darf daher erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und „zu seinem Anliegen steht“. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren, wie es durch einen Antrag auf Zugang auf Informationen begonnen wird, nicht „aus dem Verborgenen heraus“ geführt werden. (vgl. bspw. VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2017). Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies in ihrem 6. Tätigkeitsbericht auch darauf hin, dass sofern ein Bescheid mit belastendender Rechtswirkung (z.B. Teilablehnung oder Gebührenfestsetzung) zu erlassen wäre, (Klar-)Name und Postadresse für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe eines solchen Verwaltungsaktes erforderlich seien (6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017). Zu Ihrer Anfrage vom 12.09.2023 Wie hoch waren die Gesamtkosten für Corporate Design, Website und Kampagne im Rahmen der Umbenennung der Staatlichen Museen Kassel in Museumslandschaft Hessen Kassel? kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: Die von Ihnen geforderten amtlichen Informationen liegen uns nicht vor. Die Namensgebung „Museumslandschaft Hessen Kassel“ (MHK) stammt aus dem Jahr 2006 und liegt daher außerhalb der Aufbewahrungsfristen, die im Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen festgelegt sind. Der Erlass ist über den Bürgerservice Hessenrecht abrufbar. Diese Auskunft erfolgt gem. § 88 Abs. 1 S. 1 HDSIG kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sehr bedauerlich, dass die Akten nicht vorliegen. Wurden die Akten gemäss Aktenführungserlass nach Abl…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Umbenennung Staatliche Museen Kassel in Museumslandschaft Hessen Kassel [#288117]
Datum
10. Oktober 2023 11:17
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sehr bedauerlich, dass die Akten nicht vorliegen. Wurden die Akten gemäss Aktenführungserlass nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an das Landesarchiv abgegeben oder vernichtet? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288117/

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Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Nachfrage kann ich Ihnen folgende Information geben: Ob das Hes…
Von
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Betreff
AW: Kosten Umbenennung Staatliche Museen Kassel in Museumslandschaft Hessen Kassel [#288117]
Datum
11. Oktober 2023 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Nachfrage kann ich Ihnen folgende Information geben: Ob das Hessische Landesarchiv Akten übernommen hat, die wiederum amtliche Informationen zu Ihrer Fragestellung beinhalten, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Gemäß Hessischem Archivgesetz werden dem Hessischen Landesarchiv Akten, die zur Aussonderung bestimmt sind, angeboten. Die Entscheidung, ob diese als Archivgut aufbewahrt werden, obliegt dem Landesarchiv selbst. Mit freundlichen Grüßen