Kosten und Familiennachzug

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lassen Sie mir die folgenden Informationen für die Jahre 2020-2023 zukommen:
- Wie hoch beliefen sich die Kosten des Landes in den jeweiligen Jahren für die Reinigung, Unterbringung + Instandhaltung, Gesundheitsversorgung und Verpflegung der sog. Flüchtlinge ?
- Welche %- Aufteilung entfiel auf Männer, Frauen und Kinder bei Erstanträgen, sprich ohne Familiennachzug ?
- Wieviel Familiennachzug (Köpfe) entfiel in den genannten Jahren auf nicht anerkannte Asylbewerber ?
- Mit welchen Sätzen kalkuliert das Land aktuell pro Flüchtling und Tag ?
- Wieviel % der Erstantragsteller in den genannten Jahren hatten eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Studium ? Sollte dies nicht erfasst werden bitte ich um %-Angabe der Analphabeten.

Vielen Dank für Ihre Mühe, leider konnte ich diese Angaben online nicht finden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. September 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten und Familiennachzug [#287473]
Datum
1. September 2023 15:29
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lassen Sie mir die folgenden Informationen für die Jahre 2020-2023 zukommen: - Wie hoch beliefen sich die Kosten des Landes in den jeweiligen Jahren für die Reinigung, Unterbringung + Instandhaltung, Gesundheitsversorgung und Verpflegung der sog. Flüchtlinge ? - Welche %- Aufteilung entfiel auf Männer, Frauen und Kinder bei Erstanträgen, sprich ohne Familiennachzug ? - Wieviel Familiennachzug (Köpfe) entfiel in den genannten Jahren auf nicht anerkannte Asylbewerber ? - Mit welchen Sätzen kalkuliert das Land aktuell pro Flüchtling und Tag ? - Wieviel % der Erstantragsteller in den genannten Jahren hatten eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Studium ? Sollte dies nicht erfasst werden bitte ich um %-Angabe der Analphabeten. Vielen Dank für Ihre Mühe, leider konnte ich diese Angaben online nicht finden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287473/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG N…
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) kann ich Ihnen folgendes mitteilen: 1. Wie hoch beliefen sich die Kosten des Landes in den jeweiligen Jahren für die Reinigung, Unterbringung + Instandhaltung, Gesundheitsversorgung und Verpflegung der sog. Flüchtlinge? Die entsprechenden Zahlen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht. 2020 2021 2022 IST-Aufwendungen 322.559.000 € 304.636.000 € 461.885.337 € Für 2023 liegen die IST-Zahlen noch nicht vor. 2. Welche %- Aufteilung entfiel auf Männer, Frauen und Kinder bei Erstanträgen, sprich ohne Familiennachzug? Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor. 3. Wieviel Familiennachzug (Köpfe) entfiel in den genannten Jahren auf nicht anerkannte Asylbewerber? Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor. 4. Mit welchen Sätzen kalkuliert das Land aktuell pro Flüchtling und Tag? Einen feststehenden kalkulatorischen Tagessatz gibt es nicht. 5. Wieviel % der Erstantragsteller in den genannten Jahren hatten eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Studium? Sollte dies nicht erfasst werden bitte ich um %-Angabe der Analphabeten. Die Angaben liegen hier nicht vor. Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das hierzu ggf. Auskunft geben kann. Ich hoffe, Ihnen soweit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen