Kosten und Nutzer:innenzahlen von VRN Nextbike

Anfrage an: Gemeinde Lampertheim

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 02.06. wird Herr Becher im Echo damit zitiert, dass es Verhandlungen zwischen der Stadt Lampertheim und VRN zu den Nexbike Stationen gäbe.

Dazu folgende Fragen:

1. Welche Kosten hat die Stadt Lampertheim durch die Kooperation mit VRN Nextbike?
2. Wieviel Ausleihvorgänge gab es pro Jahr, seit der Einführung? (Bitte nach Jahren einzeln aufgeschlüsselt.)
3. Wie ist der ursprüngliche Vertrag zustande gekommen? Gab es zum Beispiel ein Vergabeverfahren?

Bitte senden Sie mir schriftlich Ihre Antworten zu.

Zitat aus dem Echo:
„ „Wir hatten das Glück, dass wir mit dem VRN gerade in aktuellen Verhandlungen standen, als der Anruf aus Neuschloß kam, ob eine nextbike-Station eingeplant werden könne. So ergab es sich, dass die Stadtverwaltung durch zeitnahes Agieren zusätzlich zwei Stationen aushandeln konnte“, verriet Fachdienstleiter Uwe Becher“

https://www.echo-online.de/lokales/bergstrasse/lampertheim/in-lampertheim-geht-eine-neue-nextbike-station-in-betrieb_25554660

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Jens Kessler
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 02.06. wird Herr Becher im Echo damit zitiert,…
An Gemeinde Lampertheim Details
Von
Jens Kessler
Betreff
Kosten und Nutzer:innenzahlen von VRN Nextbike [#250546]
Datum
3. Juni 2022 21:17
An
Gemeinde Lampertheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 02.06. wird Herr Becher im Echo damit zitiert, dass es Verhandlungen zwischen der Stadt Lampertheim und VRN zu den Nexbike Stationen gäbe. Dazu folgende Fragen: 1. Welche Kosten hat die Stadt Lampertheim durch die Kooperation mit VRN Nextbike? 2. Wieviel Ausleihvorgänge gab es pro Jahr, seit der Einführung? (Bitte nach Jahren einzeln aufgeschlüsselt.) 3. Wie ist der ursprüngliche Vertrag zustande gekommen? Gab es zum Beispiel ein Vergabeverfahren? Bitte senden Sie mir schriftlich Ihre Antworten zu. Zitat aus dem Echo: „ „Wir hatten das Glück, dass wir mit dem VRN gerade in aktuellen Verhandlungen standen, als der Anruf aus Neuschloß kam, ob eine nextbike-Station eingeplant werden könne. So ergab es sich, dass die Stadtverwaltung durch zeitnahes Agieren zusätzlich zwei Stationen aushandeln konnte“, verriet Fachdienstleiter Uwe Becher“ https://www.echo-online.de/lokales/bergstrasse/lampertheim/in-lampertheim-geht-eine-neue-nextbike-station-in-betrieb_25554660 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Jens Kessler Anfragenr: 250546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250546/ Postanschrift Jens Kessler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Lampertheim
Sehr geehrter Herr Kessler, zunächst vorausgeschickt die Information, dass der Vertrag zum VRN-Nextbike nicht mi…
Von
Gemeinde Lampertheim
Betreff
Kosten und Nutzer:innenzahlen von VRN Nextbike [#250546]
Datum
9. Juni 2022 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Kessler, zunächst vorausgeschickt die Information, dass der Vertrag zum VRN-Nextbike nicht mit der Stadt Lampertheim selbst, sondern zwischen der Verkehr-und Touristik GmbH Verwaltungsgesellschaft Lampertheim (VTL) und dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) geschlossen ist. Beide Unternehmen sind weder eine Behörde noch eine öffentliche Stelle gem. HUIG oder VIG. Der Geschäftsführer der VTL als Vertreter der Gesellschaft ist Dritten gegenüber nicht auskunftspflichtig. Schon alleine dadurch nicht, da es sich um Wettbewerbszahlen handelt, die nicht im Interesse der Gesellschaft veröffentlicht oder ausgewertet werden könnten. Gleiches gilt für die VRN GmbH, unabhängig von deren Sitz in einem anderen Bundesland. Die Anwendung HUIG und VIG sind generell nicht anwendbar , da es sich bei den erfragten Auskünften weder um Umweltinformationen (HUIG - Hessisches Umweltinformationsgesetz) noch um gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen (VIG - Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation) handelt. Das HDSIG (Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz) ist zwar einschlägig, doch regelt § 81 Abs. 1 Nr. 7 Folgendes: (1) Nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 bis 3 gelten die Vorschriften über den Informationszugang auch für .... 7. die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Gemeinden und Landkreise sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, soweit die Anwendung des Vierten Teils durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird, .... Da die Stadt Lampertheim keine Satzung über die Informationsfreiheit hat, erübrigt sich auch die Frage, ob die VTL evt. eine "sonstige öffentliche Stelle" im Sinne des HDSIG sein könnte. Der Vierte Teil des HDSIG (Informationsfreiheit) gilt demnach nicht für die Stadt Lampertheim (mangels entsprechender Satzung). Ich bedauere, Ihnen daher die gewünschten Auskünfte nicht erteilen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen