Kosten USA Deutschland

ich möchte gerne wissen, welche Kosten und in welcher Höhe die Bundesrepublik Deutschland für die in Deutschland lebenden und arbeitenden US-Army-Angehörigen jährlich trägt. (Miete Wohnung, Auto, etc.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Ute Gröner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte gerne wissen, welche Koste…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Ute Gröner
Betreff
Kosten USA Deutschland [#294686]
Datum
12. Dezember 2023 11:50
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte gerne wissen, welche Kosten und in welcher Höhe die Bundesrepublik Deutschland für die in Deutschland lebenden und arbeitenden US-Army-Angehörigen jährlich trägt. (Miete Wohnung, Auto, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ute Gröner Anfragenr: 294686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294686/ Postanschrift Ute Gröner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ute Gröner
Bundesministerium der Finanzen
Gz: V B 3 - O 1319/23/10001 :129 Dok: 2023/1202350 (bei Antwort bitte Gz und Dok angeben) Sehr geehrte Frau Grö…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 12. Dezember 2023 zu Kosten USA Deutschland (V B 3 - O 1319/23/10001 :129)
Datum
14. Dezember 2023 11:08
Status
Warte auf Antwort
Gz: V B 3 - O 1319/23/10001 :129 Dok: 2023/1202350 (bei Antwort bitte Gz und Dok angeben) Sehr geehrte Frau Gröner, die anliegende Nachricht nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Ute Gröner
Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit, weshalb Sie der Meinung sind, dass meine Anfrage nicht unter § 1 IFG fällt. …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Ute Gröner
Betreff
Meine Anfrage vom 12. Dezember 2023 zu Kosten USA Deutschland (V B 3 - O 1319/23/10001 :129) [#294686]
Datum
18. Dezember 2023 06:53
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit, weshalb Sie der Meinung sind, dass meine Anfrage nicht unter § 1 IFG fällt. Ich fordere amtliche Informationen an. Mit freundlichen Grüßen Ute Gröner Anfragenr: 294686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294686/
Bundesministerium der Finanzen
Ihre Bitte um Antwortbeitrag zu der Frage von Frau Gröner Sehr geehrte Frau Gröner, Ihr IFG-Antrag wurde als Bürg…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Bitte um Antwortbeitrag zu der Frage von Frau Gröner
Datum
19. Dezember 2023 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
abdruckabgabenachricht.pdf
591,3 KB
anlage1.pdf
60,6 KB
image001.png
2,9 KB
image002.png
776 Bytes
image003.png
958 Bytes
image004.png
976 Bytes


Sehr geehrte Frau Gröner, Ihr IFG-Antrag wurde als Bürgeranfrage gewertet und wir antworten nachfolgend. Zu ihrer Frage, „welche Kosten und in welcher Höhe die Bundesrepublik Deutschland für die in Deutschland lebenden und arbeitenden US-Army-Angehörigen jährlich trägt. (Miete Wohnung, Auto, etc.)“, verweisen wir auf die ersten drei Spalten der Anlage 1 für die Haushaltsjahre (Hj.) 2021 und 2022. Dort finden Sie die sogenannten Verteidigungsfolgekosten aufgeführt, die die Bundesrepublik Deutschland – wie übrigens auch andere NATO-Staaten, in denen fremde Streitkräfte stationiert sind – trägt wie z.B.: – Ausgaben für Unterstützungsleistungen an zivile Arbeitskräfte der Entsendestaaten, die infolge des Truppenabbaus freigesetzt werden, – bestimmte Aufwendungen für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der von den Streitkräften im Bundesgebiet genutzten Liegenschaften, – Zahlungen für die Abgeltung von Schäden, die in Ausübung des Dienstes entstanden sind, sowie Zahlungen zum Ausgleich von Umwelt- und Belegungsschäden an freigegebenen Liegenschaften, – Ausgaben zur Beschaffung von Liegenschaften zur Deckung des militärischen Bedarfs, – die Erstattung von Restwerten (Vermögenswerten), die die Streitkräfte auf den von ihnen freigegebenen Liegenschaften mit eigenen Mitteln (Heimatmitteln) geschaffen haben. Die Leistungen werden dabei nicht an einzelne US-Armee-Angehörigen ausgezahlt, sondern Leistungsempfänger ist in diesen Fällen die US-Armee/ die USA. Im Übrigen verweisen wir auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, insbesondere zu Frage 4 (Bundestags-Drucksache 20/7303, https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007303.pdf ) Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Ihre Nachricht vom 18. Dezember 2023 Sehr geehrte Frau Gröner, mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 wurde Ihnen mi…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Nachricht vom 18. Dezember 2023
Datum
10. Januar 2024 10:17
Status
Sehr geehrte Frau Gröner, mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 wurde Ihnen mitgeteilt, dass Ihr am 12. Dezember 2023 als IFG-Antrag ans Bundesministerium der Finanzen (BMF) gerichtetes Begehren an das für Bürgeranfragen zuständige Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog im BMF weitergeleitet wurde. Von dort erhielten Sie mit E-Mail-Nachricht vom 19. Dezember 2023 die Übersicht "Ausgaben für die ausländischen Streitkräfte bei den im Bundeshaushalt verbuchten Verteidigungsfolgekosten (in €) aufgeschlüsselt nach Gaststreitkräften" übersandt. Ihrem Informationsgesuchen vom 12. Dezember 2023 wurde mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 entsprochen und eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages ist daher nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen