Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kosten von Gesundheitsmaßnahmen für Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus

Medizinische Leistungserbringer und Kostenträger stehen im Spannungsfeld zwischen anonymer Behandlung eines in Deutschland, als illegal bezeichnet, lebenden Patienten und einer Auskunftspflicht gegenüber den Kostenträgern und den Ausländerämtern bei denen erbrachte Leistungen erklärt, abgerechnet und Daten weitergegeben werden.
Wie viel Geld kostet die geschilderte medizinische Versorgung von Menschen mit unsicherem Aufenthaltstitel?

Ich möchte die Ihnen vorliegenden Daten (z.B. Erhebungen oder Prognosen/Hochrechnungen) erfragen, um einen Eindruck über die Dimension der Problematik zu bekommen.

Ergebnis der Anfrage

Der Ansprechpartner verwies auf ein anderes Bundesministerium für die angeforderten Auskünfte.
Eine erneute Anfrage kann an das BMAS
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
info@bmas.bund.de

In zweiter Hinsicht könnten die "Träger der Sozialhilfe"(Krankenkassen) befragt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2012
  • Frist
    28. Februar 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten von Gesundheitsmaßnahmen für Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus
Datum
27. Januar 2012 15:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Medizinische Leistungserbringer und Kostenträger stehen im Spannungsfeld zwischen anonymer Behandlung eines in Deutschland, als illegal bezeichnet, lebenden Patienten und einer Auskunftspflicht gegenüber den Kostenträgern und den Ausländerämtern bei denen erbrachte Leistungen erklärt, abgerechnet und Daten weitergegeben werden. Wie viel Geld kostet die geschilderte medizinische Versorgung von Menschen mit unsicherem Aufenthaltstitel? Ich möchte die Ihnen vorliegenden Daten (z.B. Erhebungen oder Prognosen/Hochrechnungen) erfragen, um einen Eindruck über die Dimension der Problematik zu bekommen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27. Januar 2012
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27. Januar 2012
Datum
28. Februar 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.