Kosten von Publikationen
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für die Ineffizienzen des aktuellen Systems der Wissenschaftsverlage und insbesondere für die Kosten, die deshalb an der Uni Stuttgart entstehen.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wie viel Geld hat die Universität an die Wissenschaftsverlage für den Bezug von wissenschaftlichen Publikationen pro Jahr bezahlt?
2.) Insofern dies nicht der Vertraulichkeit der Vertragspartner widerspricht, können Sie obiges bitte nach den einzelnen Wissenschaftsverlagen, Publikationsbündel oder Publikationen aufschlüsseln? Wenn ja, bitte senden Sie mir dies zu.
3.) Wie viel Geld haben der Universität angehörige ForscherInnen für die Publikation in nicht-open-access Wissenschaftsverlagen pro Jahr bezahlt?
4.) Können Sie obiges nach Fakultäten oder Forschungsverbänden aufschlüsseln? Wenn ja, bitte senden Sie mir dies zu.
5.) Wie viel Geld verwendet die Universität pro Jahr, um Open-Access-Publikationen zu fördern (beispielsweise mit ihrem Open-Access-Publikationsfonds inklusive des Sonderfonds 2017/18)? Wie viel Geld wird vom DFG zusätzlich pro Jahr für ForscherInnen der Universität zusätzlich gefördert?
Meine Fragen beziehen sich bei der Angabe von pro Jahr jeweils auf jedes Jahr der letzten 20 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich möchte Sie bitten mir nicht nur eine Kostenabschätzung mitzuteilen, sondern den konkreten Betrag zu nennen und die Kosten nach Gebühren und Auslagen aufzuschlüsseln. Bitte schlüsseln Sie mir die Kosten auch nach meinen verschiedenen Fragen auf, sodass ich gegeben falls einzelne Fragen zurückziehen kann. Außerdem möchte ich auf meine geringere Leistungsfähigkeit der Kostenübernahme als Student hinweisen und Sie bitten dies in Ihre Abwägung zu berücksichtigen, sodass die Kosten nicht abschreckend auf mich wirken (§10 LIFG, allgemeine Grundsätze).
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum9. Mai 2022
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11. Juni 2022
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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