Kosten zum Rechtsstreit um das Verschwörhaus/Marke

Anfrage an: Stadt Ulm

Welche gesamten Kosten (aufgeschlüsselt) sind der Stadt Ulm sowie der Gegenseite im Rechtsstreit um die Markenrechte und das "Verschwörhaus" in Ulm entstanden?

Wer hat die Entscheidung gefällt, hier rechtlich aktiv zu werden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche gesamten Kosten (aufgeschlü…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten zum Rechtsstreit um das Verschwörhaus/Marke [#299158]
Datum
3. Februar 2024 19:25
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche gesamten Kosten (aufgeschlüsselt) sind der Stadt Ulm sowie der Gegenseite im Rechtsstreit um die Markenrechte und das "Verschwörhaus" in Ulm entstanden? Wer hat die Entscheidung gefällt, hier rechtlich aktiv zu werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299158/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ulm
Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen abgefragten Kosten der Stadt Ulm sind als Geschäftsgeheimnis gem. §6 …
Von
Stadt Ulm
Betreff
Anfrage #299158 - Kosten zum Rechtsstreit um das Verschwörhaus/Marke
Datum
20. Februar 2024 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen abgefragten Kosten der Stadt Ulm sind als Geschäftsgeheimnis gem. §6 LIFG anzusehen. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Die Einwilligung wurde in diesem Fall vom Dritten ausdrücklich verweigert. Über die Kosten der Gegenseite liegen bei der Stadt Ulm keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten zum Rechtsstreit um das Verschwörhaus/Marke“ [#299158]
Datum
20. Februar 2024 20:45
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/299158/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil hier öffentliche Gelder für absoluten Quatsch verschwendet wurden und hierüber mittels "Geschäftsgeheimnissen" versucht werden soll, die Kosten zu verschweigen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 299158.pdf Anfragenr: 299158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299158/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN: Vermittlung bei Anfrage „Kosten zum Rechtsstreit um das Verschwörhaus/Marke“ [#299158]
Datum
20. Februar 2024 20:45
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen