Kosten zur Prüfung und Unterbringung von Flüchtlingen

die Gesamtkosten für die Prüfung von Asylanträgen und die Gesamtkosten für die Unterbringung von Flüchtlingen. Bitte senden Sie mir die Zahlen der letzten zehn Jahre zu, ergänzt durch die Gesamtanzahl von Asylbewerbern und angenommenen Flüchtlingen pro Jahr.

Beispielhaft könnte die Antwort wiefolgt aussehen:

Jahr | # Asylanträge | € Prüfung | # aufgenommene Flüchtlinge | € Unterbringung
2010 | 10.000 | 5.000 | 4.000 | 2.000
2009 | 11.000 | 6.000 | 2.000 | 1.000

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2014
  • Frist
    21. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Gesamtkosten…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten zur Prüfung und Unterbringung von Flüchtlingen [#5319]
Datum
20. Januar 2014 19:08
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Gesamtkosten für die Prüfung von Asylanträgen und die Gesamtkosten für die Unterbringung von Flüchtlingen. Bitte senden Sie mir die Zahlen der letzten zehn Jahre zu, ergänzt durch die Gesamtanzahl von Asylbewerbern und angenommenen Flüchtlingen pro Jahr. Beispielhaft könnte die Antwort wiefolgt aussehen: Jahr | # Asylanträge | € Prüfung | # aufgenommene Flüchtlinge | € Unterbringung 2010 | 10.000 | 5.000 | 4.000 | 2.000 2009 | 11.000 | 6.000 | 2.000 | 1.000
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrer Anfrage zu den Kosten zur Prüfung und Unterbringung von Flüchtlinge…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Kosten zur Prüfung und Unterbringung von Flüchtlingen [#5319]
Datum
14. Februar 2014 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrer Anfrage zu den Kosten zur Prüfung und Unterbringung von Flüchtlingen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes vom 20.01.2014 per E-Mail nehme ich wie folgt Stellung: Bezüglich der Fragen nach den Zahlen der Asylbewerber und der Flüchtlinge verweise ich auf die Broschüre „Das Bundesamt in Zahlen 2012“, die allgemein abrufbar ist unter http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/D… und ich Ihnen anbei zur Kenntnis zusende. Die Zahlen der Asylbewerber von 2003 bis 2012 sind tabellarisch auf Seite 19 erfasst, wo die Zahlen der Asylerstanträge jeweils für die entsprechenden Jahre verzeichnet sind. Die Zahlen der Entscheidungen und Entscheidungsquoten seit 2003 können Sie aus der Tabelle auf Seite 45 entnehmen, in der die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Asylentscheidungen berücksichtigt wurden. Zu der Frage nach den Gesamtkosten für die Prüfung von Asylanträgen gibt es im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Erhebungen. Bezüglich der Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern ist festzustellen, dass dies Aufgabe der Bundesländer ist. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie jedoch auf die Studie „Die Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland“ des Europäischen Migrationsnetzwerkes hinweisen, in der unter anderem auch Informationen zu der Finanzierung enthalten sind. Die Studie sende ich Ihnen ebenfalls als Anlage anbei, sie ist darüber hinaus abrufbar unter http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/D…. Zudem möchte ich Sie hinsichtlich der Ausgaben im Rahmen des Asylbewerberleitungsgesetzes auf die oben genannte Broschüre des Bundesamtes aufmerksam machen, in der Angaben zu den Jahren 2000-2011 gemacht werden (Seite 62f.). Anlagen: 1. Das Bundesamt in Zahlen 2012 2. Die Organisation der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Deutschland Mit freundlichen Grüßen