Kostenanfrage zur Bürgerpost z.B. der SPD-Fraktion MV

Informationen über die Herkunft der Kosten, die zum Druck und zum verteilen der Bürger-Post der Landesfraktion der SPD MV und anderer Regierungsparteien, aufgebracht werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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A. Klausel
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
A. Klausel
Betreff
Kostenanfrage zur Bürgerpost z.B. der SPD-Fraktion MV [#282937]
Datum
2. Juli 2023 12:05
An
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Herkunft der Kosten, die zum Druck und zum verteilen der Bürger-Post der Landesfraktion der SPD MV und anderer Regierungsparteien, aufgebracht werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen A. Klausel Anfragenr: 282937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282937/ Postanschrift A. Klausel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen A. Klausel

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Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Klausel, die von Ihnen erbetenen Informationen liegen beim Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorp…
Von
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Kostenanfrage zur Bürgerpost z.B. der SPD-Fraktion MV [#282937]
Datum
6. Juli 2023 07:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Klausel, die von Ihnen erbetenen Informationen liegen beim Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. Diese können Sie ggf. beim Landtag Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Voraussetzung ist – neben den Anspruchsvoraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG M‑V) im Übrigen – allerdings, dass er über diese anlässlich seiner Verwaltungstätigkeit (vgl. § 3 Abs. 1 IFG M‑V) tatsächlich verfügt. Ob und inwieweit dies der Fall ist, kann hier nicht eingeschätzt werden. Die Adresse lautet: Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schloss Lennéstr. 1 19053 Schwerin Ihr Antrag wird nicht weitergeleitet. Eine Weiterleitung ist nach § 10 Abs. 3 Satz 2 IFG M‑V nicht vorgesehen. Danach besteht die Pflicht, Sie über die Behörde in Kenntnis zu setzen, die über die begehrten Informationen verfügen kann. Auf dieser Basis sollen Sie neu darüber entscheiden, den Antrag dort zu stellen. Nachfolgend sind für Sie Hinweise zum Thema der Fraktionsfinanzierung zusammengestellt. Diese stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Für die inhaltliche Richtigkeit übernimmt der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern keine Gewähr: Die Fraktionen des Landtags erhalten ihre Geld- und Sachleistungen entsprechend § 54 Abgeordnetengesetz (AbgG M‑V) zur Selbstbewirtschaftung. Sie werden ihnen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben aus dem Landeshaushalt gewährt. Zu den Aufgaben gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit (§ 51 Abs. 3 Satz 1 AbgG M‑V). Die Verwendung der Mittel ist mittels Rechenschaftsbericht und einem dafür vorgegebenen Schema nachzuweisen (§ 55 AbgG M‑V). Ein separater Ausweis von Ausgaben für Informationsbroschüren u.ä. erfolgt dabei nicht. Die derzeit aktuellen Rechenschaftsberichte für das Jahr 2021 können unter den folgenden Links abgerufen werden. Aufgrund der Landtagswahlen 2021 erfolgt eine Teilung des Rechnungslegungszeitraums: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/54456/veroeffentlichung_der_rechenschaftsberichte_der_fraktionen.pdf https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/52546/veroeffentlichung_der_rechenschaftsberichte_der_fraktionen.pdf In der Hoffnung, Ihnen mit den Hinweisen bei der Klärung Ihrer Fragen geholfen zu haben, mit freundlichen Grüßen