Kostenaufstellung der GHS Inden seit 2007

Alle räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs, sowie die Personalkosten für Verwaltung und nicht- (sozial-)pädagogisches Personal.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2016
  • Frist
    30. August 2016
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Robert Erdmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Inden Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
Kostenaufstellung der GHS Inden seit 2007 [#17405]
Datum
28. Juli 2016 15:40
An
Kommunalverwaltung Inden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs, sowie die Personalkosten für Verwaltung und nicht- (sozial-)pädagogisches Personal.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann

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Robert Erdmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenaufstellung der GHS Inden seit 2007“ vom…
An Kommunalverwaltung Inden Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
AW: Kostenaufstellung der GHS Inden seit 2007 [#17405]
Datum
14. September 2016 15:47
An
Kommunalverwaltung Inden
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenaufstellung der GHS Inden seit 2007“ vom 28.07.2016 (#17405) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann Anfragenr: 17405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>