Kostenaufstellung für den Einsatz eines Rettungstransportwagens

Anfrage an: Kreis Lippe

Eine Kostenaufstellung für den Einsatz eines Rettungstransportwagen bzw. wie diese errechnet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufstellung für den Einsatz eines Rettungstransportwagens [#154271]
Datum
4. Juli 2019 17:11
An
Kreis Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kostenaufstellung für den Einsatz eines Rettungstransportwagen bzw. wie diese errechnet werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Lippe
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr Antrag ist gestern bei uns eingegangen. Ihr Begehren wird derzeit geprüft. Wir k…
Von
Kreis Lippe
Betreff
WG: Kostenaufstellung für den Einsatz eines Rettungstransportwagens [#154271]
Datum
5. Juli 2019 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihr Antrag ist gestern bei uns eingegangen. Ihr Begehren wird derzeit geprüft. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Für weitere Korrespondenz wenden Sie sich bitte direkt an mich. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Lippe
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 04.07.2019 nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Kreis Lippe
Betreff
Kostenaufstellung für den Einsatz eines Rettungstransportwagens [#154271]
Datum
11. Juli 2019 07:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 04.07.2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Einsicht in die Kostenaufstellung für den Einsatz eines Rettungstransportwagens beim Kreis Lippe zu erhalten. Der Kreistag des Kreises Lippe hat in seiner Sitzung am 24.06.2019 eine neue Gebührensatzung für die Notfallrettung und den Krankentransport beschlossen. Die Beschlussvorlage, die alle wesentlichen Berechnungsgrundlagen enthält, ist öffentlich unter folgendem Link einzusehen: https://sessionnet.krz.de/kreis_lippe/bi/to0040.asp?__ksinr=11496 Unter laufender Nummer 5 finden Sie die Beschlussvorlage sowie die dazugehörige Satzung. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich nehme Bezug auf die von Ihnen beschriebe…
An Kreis Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenaufstellung für den Einsatz eines Rettungstransportwagens [#154271]
Datum
18. Juli 2019 14:45
An
Kreis Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich nehme Bezug auf die von Ihnen beschriebene Beschlussvorlage. In der Beschlussvorlage vom 07.05.2019 wird auf Seite 3 unter dem Punkt: "Entwicklung des Rettungsdienstbudgets - Verlustvortrag 2018" von Sammelposten gesprochen, die wiederum nicht aufgeschlüsselt sind. (Zum Beispiel: Personalaufwendungen, Erstattungen an Dritte, Erstattungen Notärzte, Sachkosten, Abschreibungen, Sonstiges) Diese Aufschlüsselungen sind doch bestimmt auch einsehbar und ich würde mich freuen wenn Sie mir ein Link zum jeweiligen PDF zukommen lassen, um zu verstehen wie sich diese zusammensetzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kreis Lippe
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18.07.2019 baten Sie um Aufschlüsslung von Sammelposten bei der aktue…
Von
Kreis Lippe
Betreff
Kostenaufstellung für den Einsatz eines Rettungstransportwagens [#154271]
Datum
23. Juli 2019 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18.07.2019 baten Sie um Aufschlüsslung von Sammelposten bei der aktuellen Gebührenkalkulation im Rettungsdienst des Kreises Lippe. Die Sammelposten setzen sich aus Einzelposten aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) des Rettungsdienstes zusammen. Hier fließen neben den Daten des kreiseigenen Rettungsdienstes auch betriebswirtschaftliche Daten der mit dem Rettungsdienst beauftragten Hilfsorganisationen Johanniter Unfallhilfe, Regionalverband Lippe-Höxter e.V. und Malteser Hilfsdienst e.V., Bezirk Westfalen-Lippe ein. Diese Daten stellen einen nicht unerheblichen Anteil des Gesamtdatenbestandes dar. Insbesondere kann aus den Daten Rückschluss auf die wirtschaftliche Kalkulation der Hilfsorganisationen gezogen werden. Da die Hilfsorganisationen aber, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht, in Konkurrenz zueinander stehen, sind diese Daten zu schützen. Wir berufen uns daher auf den Ausschlussgrund nach § 8 IFG NRW (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen). Geschäftsgeheimnisse werden dem kaufmännischen Bereich zugeordnet. Das können beispielsweise Kalkulationen, Bilanzen, Umsatzzahlen, Geschäftsverbindungen, Marktstrategien, Lieferanten- und Kundenlisten, Forschungsprojekte, Vertriebssysteme oder Kreditdaten sein. Wie soeben dargelegt, sind zumindest die wirtschaftlichen Kalkulationen der beauftragten Hilfsorganisationen betroffen. Wir bedauern, Ihnen keine weitere Aufschlüsselung der Daten zukommen lassen zu können und bitten um Ihr Verständnis. Sollten Sie einen formgerechten Ablehnungsbescheid wünschen, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen