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Kostenaufstellung für die kommunale Volksvertretung

Eine Kostenaufstellung für die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Gemeinde (Gemeinderat) sowie seiner Ausschüsse. Tagegeld, Reisekosten, Verpflegungskosten, Büromaterial, Raumkosten usw.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    23. August 2018
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Kostenaufste…
An Gemeinde Ebersdorf b.Coburg - Landkreis Coburg- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufstellung für die kommunale Volksvertretung [#32228]
Datum
24. Juli 2018 09:04
An
Gemeinde Ebersdorf b.Coburg - Landkreis Coburg-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kostenaufstellung für die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Gemeinde (Gemeinderat) sowie seiner Ausschüsse. Tagegeld, Reisekosten, Verpflegungskosten, Büromaterial, Raumkosten usw.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Ebersdorf b.Coburg - Landkreis Coburg-
Sehr geehrteAntragsteller/in wie unserer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts…
Von
Gemeinde Ebersdorf b.Coburg - Landkreis Coburg-
Betreff
AW: Kostenaufstellung für die kommunale Volksvertretung [#32228]
Datum
27. Juli 2018 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie unserer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 01.05.2014 zu entnehmen ist, erhalten unsere ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 35,00 € und ein Sitzungsgeld von je 35,00 € für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses sowie für die notwendige Teilnahme an Fraktionssitzungen vor Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses. Des Weiteren erhalten die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder für den Einsatz von selbst vorzuhaltenden und zu unterhaltenden elektronischen Medien einen Pauschalbetrag von monatlich 15,00 €. Die Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen erhalten eine zusätzliche Entschädigung als monatliche Pauschale von 35,00 €. Der Ortssprecher erhält für seine Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 35,00 € für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Pauschalbeträge werden nicht gewährt. Unser Gemeinderat setzt sich aus drei Fraktionen, 20 ehrenamtlichen Gemeinderäten und einem Ortssprecher zusammen. Der Ortssprecher wird zu den Sitzungen geladen, in denen es um Belange seines Gemeindeteils geht. Im Jahr 2017 fanden 13 Gemeinderatssitzungen und fünf Ausschusssitzungen statt. Reisekosten, Verpflegungskosten und Raumkosten fallen nicht an. Die o.g. Satzung, die Zusammensetzung des Gemeinderats und der Fraktionen sowie die jeweils stattfindenden Gemeinderats- und Ausschusssitzungen können Sie auch unserer Internetseite www.ebersdorf.de entnehmen. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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