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Kostenaufstellung kommunale Volksvertretung (Stadtrat)

Eine Kostenaufstellung für die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Städte (Stadtrat) sowie seiner Ausschüsse. Tagegeld, Reisekosten, Verpflegungskosten, Büromaterial, Raumkosten usw.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    23. August 2018
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Kostenaufste…
An Stadtverwaltung Coburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufstellung kommunale Volksvertretung (Stadtrat) [#32225]
Datum
24. Juli 2018 08:58
An
Stadtverwaltung Coburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kostenaufstellung für die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Städte (Stadtrat) sowie seiner Ausschüsse. Tagegeld, Reisekosten, Verpflegungskosten, Büromaterial, Raumkosten usw.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Coburg
Sehr geehrteAntragsteller/in die Entschädigung der Stadtratsmitglieder ist in § 4 der allgemein zugänglichen Geme…
Von
Stadtverwaltung Coburg
Betreff
Kostenaufstellung kommunale Volksvertretung (Stadtrat) [#32225]
Datum
7. August 2018 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Entschädigung der Stadtratsmitglieder ist in § 4 der allgemein zugänglichen Gemeindeverfassungsrechtssatzung geregelt. Freundliche Grüße
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