Kostenaufstellung zur neuen Dachmarke „Nähe trifft Freiheit“

Aus der Rheinischen Post vom 4. Dezember (http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-naehe-trifft-freiheit-280000-euro-fuer-neues-marketingkonzept-aid-1.7246345 ) entnehme ich, dass die Entwicklung der neuen Dachmarke „Nähe trifft Freiheit“ ca. 280.000 € gekostet hat. Bitte senden Sie mir eine Aufschlüsselung der Kosten zu, aus der im Idealfall deutlich wird, wieviel Geld für welche Maßnahmen verwendet wurden.

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  • Datum
    6. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Kostenaufstellung zur neuen Dachmarke „Nähe trifft Freiheit“ [#25593]
Datum
6. Dezember 2017 20:40
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus der Rheinischen Post vom 4. Dezember (http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-naehe-trifft-freiheit-280000-euro-fuer-neues-marketingkonzept-aid-1.7246345 ) entnehme ich, dass die Entwicklung der neuen Dachmarke „Nähe trifft Freiheit“ ca. 280.000 € gekostet hat. Bitte senden Sie mir eine Aufschlüsselung der Kosten zu, aus der im Idealfall deutlich wird, wieviel Geld für welche Maßnahmen verwendet wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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