Kostenaufteilung Wachdienst Asylbewerberwohnheim Konz

die Kreisverwaltung genehmigt ohne Gegenstimme im Kreistag bzw. Ausschuss die Bereitstellung von 30.000Euro/monatlich für den Wachdienst beim Asylbewerberheim Konz. Gegenstand ist die Sicherheitsleistung von zwei Wachmännern. Hiermit fragen wir an:
1) Welcher Wachdienst hat den Zuschlag erhalten?
2) Wie setzen sich die exorbitant hohen Kosten von 30.000 Euro zusammen?
3) Wer hat das Angebot geprüft bzw. gab es eine Ausschreibung hierzu?
Freundliche Grüße

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Peter Schneider
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kreisverwaltung genehmigt ohne…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
Peter Schneider
Betreff
Kostenaufteilung Wachdienst Asylbewerberwohnheim Konz [#303044]
Datum
13. März 2024 15:11
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kreisverwaltung genehmigt ohne Gegenstimme im Kreistag bzw. Ausschuss die Bereitstellung von 30.000Euro/monatlich für den Wachdienst beim Asylbewerberheim Konz. Gegenstand ist die Sicherheitsleistung von zwei Wachmännern. Hiermit fragen wir an: 1) Welcher Wachdienst hat den Zuschlag erhalten? 2) Wie setzen sich die exorbitant hohen Kosten von 30.000 Euro zusammen? 3) Wer hat das Angebot geprüft bzw. gab es eine Ausschreibung hierzu? Freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Schneider Anfragenr: 303044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303044/ Postanschrift Peter Schneider << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Schneider

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Kreisverwaltung Trier-Saarburg
AZ 23/24 LTranspG; Nr. 303044 Sehr geehrter Herr Schneider, anbei übersenden wir Ihnen die beigefügten Dokumenten…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
AZ 23/24 LTranspG; Nr. 303044
Datum
14. März 2024 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schneider, anbei übersenden wir Ihnen die beigefügten Dokumenten bzgl. der o. g. Sache. Mit freundlichen Grüßen