Kostenaufwand für die Ausbildung von Polizeihunden

Welche Kosten entstehen für die Ausbildung eines Polizeihundes?
Wird der Hundeführer für die Zeit der Ausbildung vom regulären Dienst freigestellt?

Danke für Ihre Zeit zur Beantwortung der Fragen.

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  • Datum
    17. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten ent…
An Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenaufwand für die Ausbildung von Polizeihunden [#158781]
Datum
17. Juli 2019 13:10
An
Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten entstehen für die Ausbildung eines Polizeihundes? Wird der Hundeführer für die Zeit der Ausbildung vom regulären Dienst freigestellt? Danke für Ihre Zeit zur Beantwortung der Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte für die Landespolizei
U1411/19 Mit freundlichen Grüßen
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