Kostenbescheide Feuerwehr

Anzahl der erlassenen Kostenbescheide für Einsätze der Feuerwehr im Jahr 2022, sowie die entsprechenden Bescheide.

Grund:
Kosten für Feuerwehreinsätze sind grundsätzlich kostenpflichtig, außer in Ausnahmefällen.
Die Kommune hat wenig Geld und die Feuerwehr als Pflichtaufgabe ist kostenintensiv, einen Teil der Kosten kann die Kommune aber über Kostenbescheide wieder refinanzieren.
Von Feuerwehrleuten habe ich gehört, dass die Verwaltung noch nichtmal weiß, wie man einen Kostenbescheid schreibt / erlässt und es deshalb keine oder kaum solcher Bescheide gibt.
Auch wird wohl beim Oberbergischen Kreis die Kosten für die Unterstützung des Rettungsdienstes nicht eingefordert, obwohl der OBK diese von den Krankenkassen vereinnahmt.
Nach meiner Berechnung gab es laut Homepage der Feuerwehr 2022 mindestens 96 kostenpflichtige Einsätze.
Daher müsste es auch mindestens 96 Kostenbescheide (große Unwetterlagen nicht eingerechnet) geben + nochmal die Kostenbescheide für böswillige Alarme / Brandstiftungen, wenn nein, warum gibt es weniger?
Diese Einsätze sind immer kostenpflichtig:
1. Baum auf Straße (hier muss der Besitzer des Baums aufkommen, Straßen NRW, Kreis, Privatperson o. ä.), davon gabs 2022 mind. 28 Einsätze
2. Ölspur / Ölaustritt nach Verkehrsunfall (wenn Verursacher bekannt, muss dieser für den Einsatz aufkommen), davon gabs 2022 mind. 14 Einsätze
3. Wasserschaden (hier muss der Verursacher bzw. der Eigentümer der Immobilie aufkommen), davon gabs 2022 mind. 2 Einsätze
4. Rettungsdienst Unterstützung (z. B. Person hinter Tür, Tragehilfe etc. hier muss immer der Kreis für aufkommen), davon gabs 2022 mind. 18 Einsätze
5. Brandmeldeanlage (hier muss immer der Betreiber / Gebäudeeigentümer für aufkommen), davon gabs 2022 mind. 19 Einsätze
6. Verkehrsunfall (hier muss immer der Verursacher bzw. die KFZ-Haftpflicht aufkommen), davon gabs 2022 mind. 8 Einsätze
7. Abraumfeuer (hier muss der Eigentümer des Felds für aufkommen), davon gabs 2022 mind. 2 Einsätze
8. Brand PKW / LKW (hier muss der Fahrzeughalter bzw. die KFZ-Haftpflicht für den Einsatz aufkommen), davon gabs 2022 mind. 5 Einsätze.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Kommunalverwaltung Nümbrecht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenbescheide Feuerwehr [#282492]
Datum
26. Juni 2023 09:45
An
Kommunalverwaltung Nümbrecht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der erlassenen Kostenbescheide für Einsätze der Feuerwehr im Jahr 2022, sowie die entsprechenden Bescheide. Grund: Kosten für Feuerwehreinsätze sind grundsätzlich kostenpflichtig, außer in Ausnahmefällen. Die Kommune hat wenig Geld und die Feuerwehr als Pflichtaufgabe ist kostenintensiv, einen Teil der Kosten kann die Kommune aber über Kostenbescheide wieder refinanzieren. Von Feuerwehrleuten habe ich gehört, dass die Verwaltung noch nichtmal weiß, wie man einen Kostenbescheid schreibt / erlässt und es deshalb keine oder kaum solcher Bescheide gibt. Auch wird wohl beim Oberbergischen Kreis die Kosten für die Unterstützung des Rettungsdienstes nicht eingefordert, obwohl der OBK diese von den Krankenkassen vereinnahmt. Nach meiner Berechnung gab es laut Homepage der Feuerwehr 2022 mindestens 96 kostenpflichtige Einsätze. Daher müsste es auch mindestens 96 Kostenbescheide (große Unwetterlagen nicht eingerechnet) geben + nochmal die Kostenbescheide für böswillige Alarme / Brandstiftungen, wenn nein, warum gibt es weniger? Diese Einsätze sind immer kostenpflichtig: 1. Baum auf Straße (hier muss der Besitzer des Baums aufkommen, Straßen NRW, Kreis, Privatperson o. ä.), davon gabs 2022 mind. 28 Einsätze 2. Ölspur / Ölaustritt nach Verkehrsunfall (wenn Verursacher bekannt, muss dieser für den Einsatz aufkommen), davon gabs 2022 mind. 14 Einsätze 3. Wasserschaden (hier muss der Verursacher bzw. der Eigentümer der Immobilie aufkommen), davon gabs 2022 mind. 2 Einsätze 4. Rettungsdienst Unterstützung (z. B. Person hinter Tür, Tragehilfe etc. hier muss immer der Kreis für aufkommen), davon gabs 2022 mind. 18 Einsätze 5. Brandmeldeanlage (hier muss immer der Betreiber / Gebäudeeigentümer für aufkommen), davon gabs 2022 mind. 19 Einsätze 6. Verkehrsunfall (hier muss immer der Verursacher bzw. die KFZ-Haftpflicht aufkommen), davon gabs 2022 mind. 8 Einsätze 7. Abraumfeuer (hier muss der Eigentümer des Felds für aufkommen), davon gabs 2022 mind. 2 Einsätze 8. Brand PKW / LKW (hier muss der Fahrzeughalter bzw. die KFZ-Haftpflicht für den Einsatz aufkommen), davon gabs 2022 mind. 5 Einsätze.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282492/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Nümbrecht
Anfrage wegen Kostenbescheide der Feuerwehr [#282492] Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage hi…
Von
Kommunalverwaltung Nümbrecht
Betreff
Anfrage wegen Kostenbescheide der Feuerwehr [#282492]
Datum
25. Juli 2023 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage hin kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Nach § 52 BHKG sind Einsätze die im Rahmen der in den Gemeinden nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben unentgeltlich. Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsatz entstandenen Kosten verlangen. Im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung werden regelmäßig die möglichen Kosten abgerechnet. Bisher wurden für das Jahr 2022 insgesamt 34 Einsätze abgerechnet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: o 26 x Baum auf Straße o 4 x Ölspur o 4 x Verkehrsunfall Weitere Einsätze aus dem Jahr 2022 werden bis zum 31.12.2023 abgerechnet. Zukünftig ist geplant, die Einsätze vierteljährlich abzurechnen. Die Verjährung beträgt 3 Jahre. Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiter helfen. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen