Kostendeckungsgrad (KDG) der AKN Eisenbahn GmbH 2018 in Abstufungen

Anfrage an: NAH.SH

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aufstellung des Kostendeckungsgrads (KDG) der AKN Eisenbahn GmbH für das Geschäftsjahr 2018, nach folgender siebenteiliger Abstufung:

___GESAMT-KDG___
Nutzerfinanzierung: Durch Erlöse aus Fahrausweisverkäufen erzielte Kostendeckung in Bezug auf den Gesamtaufwand

KDG Ia:
Nutzerfinanzierung: Durch Erlöse aus Fahrausweisverkäufen erzielte Kostendeckung in Bezug auf den Gesamtaufwand

KDG I:
KDG Ia zuzüglich der ertragsseitigen Berücksichtigung der sonstigen Erträge

KDG II:
KDG I zuzüglich der ertragsseitigen Berücksichtigung der Leistungen der öffentlichen Hand

KDG III:
KDG II zuzüglich der ertragsseitigen Berücksichtigung der Erträge mit Verlustausgleichscharakter

__OPERATIVE KDG___

KDG IV:
Durch Erlöse aus Fahrausweisverkäufen und sonstigen Erträge erzielte Kostendeckung in Bezug auf den operativen Aufwand

KDG V:
KDG IV zuzüglich der ertragsseitigen Berücksichtigung der Leistungen der öffentlichen Hand

KDG VI:
KDG V zuzüglich der ertragsseitigen Berücksichtigung der Erträge mit Verlustausgleichscharakter

Für die Definition der zugrundeliegenden Begriffe ("Erlöse aus Fahrausweisverkauf", etc.) verweise ich auf die Bundestags-Drucksache 19/32131, S. 4:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932131.pdf

Ich verweise auf Ihre Auskunftspflicht gemäß IZG-SH §2(3), 2. Absatz.
Falls Sie nur für SPNV-Leistungen im Land SH auskunftspflichtig sind, bitte ich Sie um die KDG-Aufstellung für diese Leistungen.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte (ausgenommen die im vorangegangenen Satz genannten).

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
Erich Erpost
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung des Ko…
An NAH.SH Details
Von
Erich Erpost
Betreff
Kostendeckungsgrad (KDG) der AKN Eisenbahn GmbH 2018 in Abstufungen [#238833]
Datum
25. Januar 2022 18:57
An
NAH.SH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung des Kostendeckungsgrads (KDG) der AKN Eisenbahn GmbH für das Geschäftsjahr 2018, nach folgender siebenteiliger Abstufung: ___GESAMT-KDG___ Nutzerfinanzierung: Durch Erlöse aus Fahrausweisverkäufen erzielte Kostendeckung in Bezug auf den Gesamtaufwand KDG Ia: Nutzerfinanzierung: Durch Erlöse aus Fahrausweisverkäufen erzielte Kostendeckung in Bezug auf den Gesamtaufwand KDG I: KDG Ia zuzüglich der ertragsseitigen Berücksichtigung der sonstigen Erträge KDG II: KDG I zuzüglich der ertragsseitigen Berücksichtigung der Leistungen der öffentlichen Hand KDG III: KDG II zuzüglich der ertragsseitigen Berücksichtigung der Erträge mit Verlustausgleichscharakter __OPERATIVE KDG___ KDG IV: Durch Erlöse aus Fahrausweisverkäufen und sonstigen Erträge erzielte Kostendeckung in Bezug auf den operativen Aufwand KDG V: KDG IV zuzüglich der ertragsseitigen Berücksichtigung der Leistungen der öffentlichen Hand KDG VI: KDG V zuzüglich der ertragsseitigen Berücksichtigung der Erträge mit Verlustausgleichscharakter Für die Definition der zugrundeliegenden Begriffe ("Erlöse aus Fahrausweisverkauf", etc.) verweise ich auf die Bundestags-Drucksache 19/32131, S. 4: https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932131.pdf Ich verweise auf Ihre Auskunftspflicht gemäß IZG-SH §2(3), 2. Absatz. Falls Sie nur für SPNV-Leistungen im Land SH auskunftspflichtig sind, bitte ich Sie um die KDG-Aufstellung für diese Leistungen. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte (ausgenommen die im vorangegangenen Satz genannten). Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Erich Erpost Anfragenr: 238833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238833/
NAH.SH | Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Erpost, vielen Dank für Ihre Anfrage an NAH.SH. Die NAH.SH ist hinsic…
Von
NAH.SH
Betreff
NAH.SH | Ihre Anfrage
Datum
3. März 2022 14:25
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Erpost, vielen Dank für Ihre Anfrage an NAH.SH. Die NAH.SH ist hinsichtlich dieser Frage nicht nach dem IZG/VIG auskunftspflichtig. Auskunftspflichtig im Sinne des IZG/VIG ist die NAH.SH GmbH als juristische Person des Privatrechts nur in dem Bereich, in dem ihr Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur Erledigung in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts übertragen wurden. Dies ist nur in dem abgegrenzten Bereich der ÖPNV-Förderung geschehen, in dem die NAH.SH mit der Befugnis beliehen ist, Zuwendungsbescheide zu erlassen. Hier wird nach dem Kostendeckungsgrad der AKN Eisenbahn GmbH gefragt, nicht nach einer Fördermaßnahme, die von der NAH.SH bewilligt wurde. Somit fällt die Frage nicht in den Bereich, in dem die NAH.SH nach den o. g. Gesetzen auskunftspflichtig ist. Eine Weiterleitung der Anfrage erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Erich Erpost
AW: NAH.SH | Ihre Anfrage [#238833] Sehr geehrte*r [geschwärzt], danke für Ihre Antwort. Mit welchen Paragrafen i…
An NAH.SH Details
Von
Erich Erpost
Betreff
AW: NAH.SH | Ihre Anfrage [#238833]
Datum
3. März 2022 15:07
An
NAH.SH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte*r [geschwärzt], danke für Ihre Antwort. Mit welchen Paragrafen im IZG/VIG begründen Sie Ihre Ablehnung? Welche Stelle beim Land SH ist nach Ihrer Definition auskunftspflichtig in bezug auf den Kostendeckungsgrad? Danke für Ihre Mühe - Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 238833 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]