Kostenerstattung Atemschutzmasken

Gibt es eine Möglichkeit der Erstattung von Kosten die durch die Maskenpflicht entstehen? Welche Behörde ist hierfür zuständig

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine Möglic…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenerstattung Atemschutzmasken [#185417]
Datum
27. April 2020 12:00
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Möglichkeit der Erstattung von Kosten die durch die Maskenpflicht entstehen? Welche Behörde ist hierfür zuständig
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185417
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 27. April 2020 "Kostenerstattung Atemschutzmasken"
Datum
4. Mai 2020 13:33
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
803,3 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. April 2020 an das Bundesministerium der Finanze…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Kostenerstattung Atemschutzmasken Dok 2020/0457592
Datum
14. Mai 2020 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. April 2020 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie folgende Informationen zu der Frage, ob die Bundesregierung plant, den Kauf von Mund-Nasen-Schutz oder Masken für den Eigenbedarf während der Corona-Pandemie steuerlich absetzbar zu machen (z. B. von der Einkommensteuer absetzbar für Privatpersonen und als Betriebsausgaben absetzbar für Selbständige und Unternehmen), um den Bürgern einen Teil dieser finanziellen Mehrbelastungen abzunehmen: Die COVID-19-Pandemie stellt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Haushalte vor außerordentliche gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Bundesregierung handelt entschlossen, um die Pandemie und die Folgen daraus zu überwinden. Sie ergreift alle erforderlichen Mittel, auch um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Die hierzu beschlossenen steuerlichen Maßnahmen und finanziellen Hilfen finden Sie unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/corona Die Bundesregierung prüft laufend den weiteren Bedarf zu Änderungen auch im Steuerrecht und ergreift ggf. entsprechende Maßnahmen. Soweit Arbeitgeber für ihre eigentliche betriebliche Tätigkeit oder für ihre Arbeitnehmer Schutzmasken anschaffen, liegen voll abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße