Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. April 2020 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie folgende Informationen zu der Frage, ob die Bundesregierung plant, den Kauf von Mund-Nasen-Schutz oder Masken für den Eigenbedarf während der Corona-Pandemie steuerlich absetzbar zu machen (z. B. von der Einkommensteuer absetzbar für Privatpersonen und als Betriebsausgaben absetzbar für Selbständige und Unternehmen), um den Bürgern einen Teil dieser finanziellen Mehrbelastungen abzunehmen:
Die COVID-19-Pandemie stellt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Haushalte vor außerordentliche gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Bundesregierung handelt entschlossen, um die Pandemie und die Folgen daraus zu überwinden. Sie ergreift alle erforderlichen Mittel, auch um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Die hierzu beschlossenen steuerlichen Maßnahmen und finanziellen Hilfen finden Sie unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/corona
Die Bundesregierung prüft laufend den weiteren Bedarf zu Änderungen auch im Steuerrecht und ergreift ggf. entsprechende Maßnahmen. Soweit Arbeitgeber für ihre eigentliche betriebliche Tätigkeit oder für ihre Arbeitnehmer Schutzmasken anschaffen, liegen voll abzugsfähige Betriebsausgaben vor.
Nachrichtlich:
Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html
Freundliche Grüße