Kostenerstattung für private Betreiber von Flüchtlingsunterkünften

Auskünfte über die Beträge, die private Betreiber, namentlich Organisationen wie das Malteser Hilfswerk, der Arbeiter Samariterbund oder das Kolpingbildungswerk, für das Betreiben von Erstunterbringungsunterkünften erhalten, die sie führen, weil die Einrichtungen des Landes überfüllt sind. Im besonderen interessiert mich, wie das im Fall des Kolpingbildungswerkes Paderborn aussieht, das entsprechende Einrichtungen in Soest und Bad Driburg führt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Oktober 2015
  • Frist
    20. November 2015
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Achim Kienbaum
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Achim Kienbaum
Betreff
Kostenerstattung für private Betreiber von Flüchtlingsunterkünften [#11654]
Datum
19. Oktober 2015 10:41
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte über die Beträge, die private Betreiber, namentlich Organisationen wie das Malteser Hilfswerk, der Arbeiter Samariterbund oder das Kolpingbildungswerk, für das Betreiben von Erstunterbringungsunterkünften erhalten, die sie führen, weil die Einrichtungen des Landes überfüllt sind. Im besonderen interessiert mich, wie das im Fall des Kolpingbildungswerkes Paderborn aussieht, das entsprechende Einrichtungen in Soest und Bad Driburg führt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Achim Kienbaum <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Achim Kienbaum

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrter Herr Kienbaum, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Ihre Anfrage ist leider in der Form nicht …
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Kostenerstattung für private Betreiber von Flüchtlingsunterkünften [#11654]
Datum
27. Oktober 2015 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kienbaum, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Ihre Anfrage ist leider in der Form nicht zu beantworten. Bei den von Ihnen aufgeführten Organisationen handelt es sich nicht um private Betreiber von Flüchtlingsunterkünften. Das Malteser Hilfswerk, der Arbeiter Samariterbund oder das Kolpingbildungswerk sind Betreuungsverbände, die im Auftrag der öffentlichen Betreiber der Einrichtungen in den Einrichtungen tätig werden. Die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Bad Driburg ist eine Einrichtung des Landes, die Notunterkunft (NU) Soest wird von der Kommune im Rahmen der Amtshilfe betrieben. Für Auskünfte über die von den Betreuungsverbänden den Kommunen in Rechnung gestellten Aufwendungen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Kommunen. Mit freundlichen Grüßen