Kostenerstattung für private Betreiber von Flüchtlingsunterkünften
Anfrage an:
Bezirksregierung Arnsberg
Auskünfte über die Beträge, die private Betreiber, namentlich Organisationen wie das Malteser Hilfswerk, der Arbeiter Samariterbund oder das Kolpingbildungswerk, für das Betreiben von Erstunterbringungsunterkünften erhalten, die sie führen, weil die Einrichtungen des Landes überfüllt sind. Im besonderen interessiert mich, wie das im Fall des Kolpingbildungswerkes Paderborn aussieht, das entsprechende Einrichtungen in Soest und Bad Driburg führt.
Anfrage abgelehnt
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Datum19. Oktober 2015
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20. November 2015
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