Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 10. Juni 2023, die an den Bürgerservice des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet wurde. Sie fragen an, wie viel Geld ein Krankenhaus oder MVZ für eine Magenverkleinerung erhält. Wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten.
Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen gegenüber den von den Vertragsparteien auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung) veröffentlichten Daten keine weitergehenden Informationen zu den Kosten von stationären Eingriffen vor. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Kodierung des Aufenthaltes einer Patientin bzw. eines Patienten im Krankenhaus insbesondere auf der Grundlage der vorliegenden und festgestellten Diagnosen (ICD-10) sowie entsprechend der durchgeführten Maßnahmen und Operationen (OPS) erfolgt. Ergebnis der Kodierung ist eine DRG-Fallpauschale, die der Abrechnung des stationären Falles zugrunde gelegt wird. Die Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbaren jährlich auf der Basis einer empirischen Kalkulation den sogenannten DRG-Fallpauschalenkatalog. Die Kalkulation dieses Kataloges basiert auf den tatsächlichen Kosten- und Leistungsdaten der Krankenhäuser.
Für die Abrechnung von bariatrischen Eingriffen (z.B. Magenbypass, Schlauchmagen) enthält der DRG-Fallpauschalenkatalog 2023 insbesondere die folgenden beiden DRG-Fallpauschalen:
K04Z - Große Eingriffe bei Adipositas und
K07A - Andere Eingriffe bei Adipositas mit bestimmten größeren Eingriffen am Magen oder Darm.
Zur Berechnung einzelner Fallpauschalen ist anzumerken, dass jeder DRG ein Zahlenwert mit drei Nachkommastellen, die sogenannte Bewertungsrelation, zugeordnet ist. Zur Ermittlung der Höhe der Fallpauschale wird diese Bewertungsrelation mit einem bestimmten Eurobetrag, dem Basisfallwert, der grundsätzlich in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ist, multipliziert.
Seit dem Jahr 2020 werden die Kosten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten über eine Kombination von DRG-Fallpauschalen und einer krankenhausindividuellen Pflegepersonalkostenvergütung (Pflegebudget) finanziert.
Zur Finanzierung des Pflegebudgets werden die in jeder Fallpauschale hinterlegten Pflegeerlösbewertungsrelationen pro Tag mit der tatsächlichen Verweildauer und dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert multipliziert.
Unter Berücksichtigung des Bundesbasisfallwertes 2023, des vorläufigen Pflegeentgeltwertes 2023 sowie der mittleren Verweildauer der DRG rechnet das Krankenhaus bei der K04Z rund 6.900 Euro und bei der K07A rund 6.600 Euro gegenüber dem Kostenträger ab.
Zudem können ergänzend zu den DRG-Fallpauschalen - insbesondere für aufwändige Arzneimittel, einzelne Leistungen und Leistungskomplexe - Zusatzentgelte berechnet werden. Weitere krankenhausindividuelle oder bundeseinheitliche Zu- und Abschläge können hinzukommen.
Da die o.g. Angaben über die Höhe der Fallpauschalen auf durchschnittlichen Werten für den Basisfallwert, den Pflegeentgeltwert und der Verweildauer beruhen und keine ergänzenden Entgelte oder Zu- und Abschläge berücksichtigt wurden, wird empfohlen, sich für eine genaue Kostenangabe mit dem jeweiligen Krankenhaus in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen