Kostenfreier Zugang zum geschützten Bereich des Internetangebots www.gmbl-online.de

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte richten Sie mir einen kostenfreien Zugang zum per Login geschützten Bereich Ihres Internetangebots www.gmbl-online.de ein. Mich interessieren alle Gemeinsamen Ministerialblätter. Dies ist ein Antrag auf Informationszugang nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Mir ist bewusst, dass der Wolters Kluwer Verlag Leistungsschutzrechte geltend macht.Das Gemeinsame Ministerialblatt ist eine amtliche Information, dass keinen urheberrechtlichen Schutz geniest (UrhG § 5). Mich interessieren nicht die zusätzlichen Volltextsuche noch sonstige Bonusfunktionen. Mir reicht die technische Bereitsstellung aller GMBl als PDF-Dateien aus. Auf ein Abonnement beim Wolters Kluwer Verlag möchte ich in Hinblick auf die Natur (Papierverbrauch) und meinem Geldbeutel verzichten.

Ausschlussgründe für meinen Antrag liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte richten Sie mir einen kostenfreien Zugang zum per Login…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Kostenfreier Zugang zum geschützten Bereich des Internetangebots www.gmbl-online.de [#9102]
Datum
7. April 2015 16:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte richten Sie mir einen kostenfreien Zugang zum per Login geschützten Bereich Ihres Internetangebots www.gmbl-online.de ein. Mich interessieren alle Gemeinsamen Ministerialblätter. Dies ist ein Antrag auf Informationszugang nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Mir ist bewusst, dass der Wolters Kluwer Verlag Leistungsschutzrechte geltend macht.Das Gemeinsame Ministerialblatt ist eine amtliche Information, dass keinen urheberrechtlichen Schutz geniest (UrhG § 5). Mich interessieren nicht die zusätzlichen Volltextsuche noch sonstige Bonusfunktionen. Mir reicht die technische Bereitsstellung aller GMBl als PDF-Dateien aus. Auf ein Abonnement beim Wolters Kluwer Verlag möchte ich in Hinblick auf die Natur (Papierverbrauch) und meinem Geldbeutel verzichten. Ausschlussgründe für meinen Antrag liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Abbasi, mit E-Mail vom 07. April 2015 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, hier: Kostenfreier Zugang zum geschützten Bereich des Internetangebots www.gmbl-online.de
Datum
8. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, mit E-Mail vom 07. April 2015 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Einrichtung eines kostenfreien Zugangs zum per Login geschützten Bereich Ihres (sic!) Internetangebots wwww.gmbl-online.de. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eröffnet gegenüber Behörden des Bundes einen Zugang zu amtlichen Informationen. Unter "amtlichen Informationen" ist - entsprechend § 2 Nr. 1 IFG - jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, zu verstehen. Gegenstand der Aufzeichnung sind dabei Daten, die Grundlage für Wissen, Wertung oder Verhalten sein können. Ihr Antrag hat jedoch nicht (konkrete) Informationen zum Ziel, sondern ist auf die Einräumung eines kostenfreien Zugangs zum Internetangebot des GMBl. (www.gmbl-online.de), das vom Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH hergestellt, veröffentlicht und vertrieben wird, gerichtet. Es zielt damit auf die Einräumung eines generellen (Zugangs-)Rechts ab. Dieses Anspruchsziel ist jedoch nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Kostenfreier Zugang zum geschützten Bereich des Internetangebots www.gmbl-online.de" [#9102]
Datum
18. Mai 2015 08:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9102 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt. Ich erbat beim BMI einen kostenfreien Zugang zum Online-Angebot des Gemeinsamen Ministerial Blattes. Im Ablehnungsschreiben wird zuerst "amtliche Information" definiert. Im zweiten Absatz wird auf den Wolters Kluwer Verlag verwiesen, der das Online-Angebot herstellt, veröffentlicht und vertreibt ohne darauf näher einzugehen ob dies Ablehnungsgrund wäre oder nur informativen Charakter hat. Da es sich um keine "konkrete" Information handeln würde, und es um ein generelles Zugangsrecht handelt, wird meine IFG-Antrag abgelehnt(?). Per Definition sind sämtliche Ausgaben des GMBl amtliche Information. Ich denke das ist zwischen dem BMI und mir unstreitig. Es ist für mich soweit ersichtlich, dass der Wolters Kluwer Verlag das Online-Angebot betreibt. Jedoch prangt auf der Website an dominanter Stelle das Logo des Bundesministerium des Inneren. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass das BMI sich des Wolters Kluwer Verlag bedient um ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen. Z.B. die Geschäftsordnung der Bundesregierung aufgrund von Artikel 65 GG. Auch wenn in der Impressum der Verlag als Verantwortlicher nach TMG benannt wird und ein "© 2015 Wolters Kluwer Deutschland" im Footer geschrieben steht, gehe ich davon aus,dass die Bereitstellung der amtlichen Information im Auftrag des BMI geschieht. Außerdem kann ich nicht nachvollziehen, dass es am mangelnden Zugangsbegehren für eine konkrete amtlichen Informationen scheitern soll. Laut Gesetzesbegründung dient das IFG zur "Eröffnung eines allgemeinen und voraussetzungslosen Zugangs zu amtlicher Information des Bundes unter Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes.". Der Zugang zum Online-Angebot des GMBl ist mE konkret da auf eine fest-definierte Informationsmenge abgestellt wird. Bzw. ist der Zugang zum GMBl mE keine abstrakte Information. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 9102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-725/002 II#0167 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern; Anfrage "Kostenfreier Zugang zum geschützten Bereich des Internetangebots www.gmbl-online.de" [#9102]; Az. IX-725/002 II#0167
Datum
2. Juni 2015 14:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfrage_9102.zip
4,1 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-725/002 II#0167 Sehr geehrter Herr Abbasi, für Ihre E-Mail vom 18. Mai 2015 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesministerium des Innern anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Juni 2015 15:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
169,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Aras Abbasi
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern (BMI) [#9102]
Datum
13. Juli 2015 11:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
AZ: IX-725/002 II#0167 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Können Sie mir zumindest bestätigen, dass alle Gemeinsamen MinisterialBlätter auf gmbl-online.com amtliche Information, insbesondere in Form von PDF, im Sinne des Urheberschutzgesetzes und des IFG sind? Mir ist bewusst, dass der Wolters-Kluwer Verlag höchstwahrscheinlich für die Indizierung der Gemeinsamen Ministerialblätter Datenbankschutz erhebt. Auf diese Datenbank bezieht sich meine Frage nicht, zumal ich eine solche Datenbank selber aus den Rohdaten herstellen kann bzw. als Big Data Hadoop indizieren könnte. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 9102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium des Innern (BMI)
Datum
6. August 2015 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
948,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az: IX-725/002 II#0167 Mit freundlichen Grüßen