KostenGehwegGolmFlurstück1327

mit Bezug zur kleinen Anfrage 16/SVV/0432 Flurstück 1327 in Potsdam Golm bitte ich um Auskunft zu den folgenden Fragen:
Wie hoch waren die Kosten für die Herstellung des Gehweges, welcher zurückgebaut wurde?
Wie hoch waren die Kosten für den Rückbau des Gehweges?
Wer ist für diese v.g. Kosten aufgekommen?
Wie hoch sind die laufenden jährlichen Unterhaltungskosten und sonstigen Kosten für die Beleuchtung in diesem zurückgebauten Gehwegbereich?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. November 2017
  • Frist
    15. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: KostenGehwegGolmFlurstück1327 [#25270] (Eingangsbestätigung)
Datum
11. November 2017 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KostenGehwegGolmFlurstück1327 [#25270]
Datum
11. November 2017 12:05
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Bezug zur kleinen Anfrage 16/SVV/0432 Flurstück 1327 in Potsdam Golm bitte ich um Auskunft zu den folgenden Fragen: Wie hoch waren die Kosten für die Herstellung des Gehweges, welcher zurückgebaut wurde? Wie hoch waren die Kosten für den Rückbau des Gehweges? Wer ist für diese v.g. Kosten aufgekommen? Wie hoch sind die laufenden jährlichen Unterhaltungskosten und sonstigen Kosten für die Beleuchtung in diesem zurückgebauten Gehwegbereich?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Potsdam
Abgabenachricht: Akteneinsichtsantrag nach AIG, UIG und VIG Sehr geehrtAntragsteller/in der von Ihnen gestellte A…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Abgabenachricht: Akteneinsichtsantrag nach AIG, UIG und VIG
Datum
16. November 2017 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der von Ihnen gestellte Antrag auf Akteneinsicht vom 11.11.2017 nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wurde zur Bearbeitung an den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen übergeben. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ist jedoch festzustellen, dass die Landeshauptstadt Potsdam nicht der richtige Adressat für das Begehren auf Akteneinsicht nach den eingangs erwähnten Rechtsnormen ist. Denn weder der Weg noch das dem Weg dienende Grundstück befanden sich jemals im Eigentum oder der Verfügungsgewalt der Landeshauptstadt Potsdam. Hier verweise ich auch auf die Ihnen bekannte Beantwortung der Kleinen Anfrage DS Nr. 16/SVV/0432, aus der dies hervorgeht (siehe Punkte 1 und 2). Zum Zeitpunkt des Rückbaus des Weges war das Land Brandenburg als Eigentümerin des Wegeflurstücks in der Gemarkung Golm, Flur 1, Flurstück 1327 eingetragen. Verwalter des Grundstücks war nach unserer Kenntnis der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB). Daher wurde Ihr Antrag auf Akteneinsicht mit heutigem Datum gemäß § 6 Abs. 1 S. 6 AIG an das Land Brandenburg weitergeleitet. Betrachten Sie diese E-Mail daher bitte als Abgabennachricht und Zwischenmitteilung. Mit freundlichen Grüßen