Kostenlose energiesparende Haushaltsgeräte durch die SWM (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine, Geschirrspüler)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiter,
bekanntlich deckt der Stromanteil im Regelsatz SGB II und SGB XII nicht die tatsächlich anfallenden Kosten:
http://www.runder-tisch-freiburg.de/search/label/Stromsperren
http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Hartz-4-Regelsatz-deckt-nicht-Stromkosten-15202849.html
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Dokumente/2016_09_Paritaet_Regelsatzexpertise.pdf
Aus diesem Grunde wurde auch die kostenlose Energieberatung für Geringverdiener in München eingeführt:
https://www.swm.de/privatkunden/m-wohnen/energieberatung/beratungsservice.html
Auch im Stadtrat wurde die Problematik erkannt, zB Abwrackprogramm für Kühlschränke:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=3594805
Aus diesem Grunde erfolgte ein kostenloser Austausch von Altgeräten durch die SWM (Seite 7):
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3756937.pdf
"Darüber hinaus wird in begründeten Einzelfällen durch die SWM auf Vorschlag des jeweiligen Wohlfahrtsverbandes ein energiesparendes Haushaltsgerät (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-Gefrier-Kombination, Waschmaschine und in Einzelfällen Geschirrspüler) im Austausch kostenlos zur Verfügung gestellt. Bislang wurden auf Kosten der SWM rund 2.400 Geräte ausgetauscht."
Lt. aktueller Auskunft der SWM wurde dieses Angebot bereits vor zwei Jahren abgeschaft. Und das trotz guter Haushaltslage der LH München:
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/dank-gewerbesteuer-stadt-reduziert-erneut-ihre-schulden-7195201.html
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/josef-schmid-per36427/schmid-legt-neuen-bericht-vor-alles-waechst-auch-miete-8491700.html
Nach dem IFG etc. wird deshalb um Information gebeten, ob die Abschaffung kostenloser Energiespargeräte durch einen Stadtratsbeschluss erfolgte bzw. welcher anderen Entscheidungsgrundlage (alleinige Entscheidung durch die SWM?) und mit welchen Argumenten.
Die Streichung ist für die betroffenen Haushalte besonders schlimm, da die Differenz Regelsatz Strom und tatsächliche Kosten seither nochmals angestiegen ist.
Gerade in München mit extrem hohen Mieten und mangelndem günstigen Wohnungsangebot müssen viele Haushalte mit Sozialleistungsbezug einen Teil der tatsächlichen Miete aus dem Regelsatz bezahlt werden, weil das Jobcenter München nur einen Teil anerkennt (in unserem Haushalt Euro 221,00 monatlich / seit 2010 in Rangstufe 1 für eine Wohnung registriert):
https://www.saarbruecker-zeitung.de/p.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. November 2017
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5. Dezember 2017
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