Kostenloser Corona-Test fü Einreisende aus dem Ausland, kostenpflichtiger Test für Einreisende aus dem Inland

Ich möchte gern erfahren, wodurch die Regelung gerechtfertigt sein soll, dass aus ausländischen Risikogebieten nach Schleswig-Holstein Einreisende ihren Coronatest standardmäßig bezahlt bekommen, während aus inländischen Hochinzidenzgebieten Einreisende ihn selbst bezahlen müssen (Stand 5.10.2020). In meinen Augen ist das eine schwer nachzuvollziehende Ungleichbehandlung, die Aufgrund der hohen Kosten von 150,-€ pro Test durchaus schwer wiegt.

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  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
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Prof. Jens Thoben
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gern e…
An Ärztekammer Schleswig-Holstein Details
Von
Prof. Jens Thoben
Betreff
Kostenloser Corona-Test fü Einreisende aus dem Ausland, kostenpflichtiger Test für Einreisende aus dem Inland [#201212]
Datum
19. Oktober 2020 18:20
An
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gern erfahren, wodurch die Regelung gerechtfertigt sein soll, dass aus ausländischen Risikogebieten nach Schleswig-Holstein Einreisende ihren Coronatest standardmäßig bezahlt bekommen, während aus inländischen Hochinzidenzgebieten Einreisende ihn selbst bezahlen müssen (Stand 5.10.2020). In meinen Augen ist das eine schwer nachzuvollziehende Ungleichbehandlung, die Aufgrund der hohen Kosten von 150,-€ pro Test durchaus schwer wiegt.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Prof. Jens Thoben Anfragenr: 201212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201212/ Postanschrift Prof. Jens Thoben << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Prof. Jens Thoben
Prof. Jens Thoben
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Von
Prof. Jens Thoben
Betreff
AW: Kostenloser Corona-Test fü Einreisende aus dem Ausland, kostenpflichtiger Test für Einreisende aus dem Inland [#201212]
Datum
21. November 2020 10:25
An
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Corona-Test fü Einreisende aus dem Ausland, kostenpflichtiger Test für Einreisende aus dem Inland“ vom 19.10.2020 (#201212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Prof. Jens Thoben Anfragenr: 201212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201212/ Postanschrift Prof. Jens Thoben << Adresse entfernt >>
Prof. Jens Thoben
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Prof. Jens Thoben
Betreff
AW: Kostenloser Corona-Test fü Einreisende aus dem Ausland, kostenpflichtiger Test für Einreisende aus dem Inland [#201212]
Datum
21. Mai 2021 08:13
An
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Corona-Test fü Einreisende aus dem Ausland, kostenpflichtiger Test für Einreisende aus dem Inland“ vom 19.10.2020 (#201212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Prof. Jens Thoben Anfragenr: 201212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201212/ Postanschrift Prof. Jens Thoben << Adresse entfernt >>

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Von
Prof. Jens Thoben
Betreff
AW: Kostenloser Corona-Test fü Einreisende aus dem Ausland, kostenpflichtiger Test für Einreisende aus dem Inland [#201212]
Datum
21. Mai 2021 08:13
An
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Status
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