Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.
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Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug

Sehr geehrter Oberbürgermeister Reiter,
bekanntlich besteht in Deutschland die Pflicht einen Personalausweis zu führen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz
Lt Rechtsprechung sind die Passbeschaffungskosten nicht in den Regelsätzen im SGB II, SGB XII, etc, enthalten:
http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_Voigt_20.09.2017.pdf
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2017/2017_Nr._4_Kurzmitteilungen.pdf
Es wird ausdrücklich auf einen Gebührenerlass durch die Behörden, hier die LH München, hingewiesen. Leider wird im Kreisverwaltungsreferat auf den Gebührenerlass nicht hingewiesen:
https://www.hallo-muenchen.de/muenchen/mitte/muenchen-ort29098/obdachloser-zwickmuehle-ohne-geld-keine-papiere-ohne-kein-geld-8346067.html
Ich selbst habe am 07.02.2017 einen Personalausweis und Gebührenerlass mit entsprechenden Nachweisen beantragt (SGB II-Bezug und monatliche Zuzahlung zur Miete von Euro 150,00 aus dem Regelsatz von Euro 409,00) und es wurde mitgeteilt , dass diese Möglichkeit nicht besteht. Mittlerweile wurde mir von der LH München eine nachträgliche Prüfung zugesagt, aber unverändert warte ich seit neun Monaten auf die Erstattung.
Nach dem IFG etc. wird um Auskunft gebeten,
1. warum erfolgt kein Aushang in den Kreisverwaltungsämtern über die Möglichkeit des Gebührenerlasses.
2. warum wird trotz vorliegender Unterlagen der Gebührenerlass verweigert.
3. besteht die Möglichkeit aufgrund Falschauskunft nachträglich den Gebührenerlass zu beantragen und wenn ja für welchen Zeitraum?
4. in welcher Zeit muss die Rückerstattung erfolgen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. November 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]
Datum
1. November 2017 15:22
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Information-entfernt> bekanntlich besteht in Deutschland die Pflicht einen Personalausweis zu führen: https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweisgesetz Lt Rechtsprechung sind die Passbeschaffungskosten nicht in den Regelsätzen im SGB II, SGB XII, etc, enthalten: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Claudius_Voigt_20.09.2017.pdf http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2017/2017_Nr._4_Kurzmitteilungen.pdf Es wird ausdrücklich auf einen Gebührenerlass durch die Behörden, hier die LH München, hingewiesen. Leider wird im Kreisverwaltungsreferat auf den Gebührenerlass nicht hingewiesen: https://www.hallo-muenchen.de/muenchen/mitte/muenchen-ort29098/obdachloser-zwickmuehle-ohne-geld-keine-papiere-ohne-kein-geld-8346067.html Ich selbst habe am 07.02.2017 einen Personalausweis und Gebührenerlass mit entsprechenden Nachweisen beantragt (SGB II-Bezug und monatliche Zuzahlung zur Miete von Euro 150,00 aus dem Regelsatz von Euro 409,00) und es wurde mitgeteilt , dass diese Möglichkeit nicht besteht. Mittlerweile wurde mir von der LH München eine nachträgliche Prüfung zugesagt, aber unverändert warte ich seit neun Monaten auf die Erstattung. Nach dem IFG etc. wird um Auskunft gebeten, 1. warum erfolgt kein Aushang in den Kreisverwaltungsämtern über die Möglichkeit des Gebührenerlasses. 2. warum wird trotz vorliegender Unterlagen der Gebührenerlass verweigert. 3. besteht die Möglichkeit aufgrund Falschauskunft nachträglich den Gebührenerlass zu beantragen und wenn ja für welchen Zeitraum? 4. in welcher Zeit muss die Rückerstattung erfolgen? Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiter…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]
Datum
2. November 2017 13:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Teilerstattung von Gebühren für Ihren Personalausweis
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
Teilerstattung von Gebühren für Ihren Personalausweis
Datum
28. November 2017
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistung…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]
Datum
11. Dezember 2017 11:29
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug“ vom 01.11.2017 (#25121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weite…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]
Datum
11. Dezember 2017 14:44
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom 02.12.2017 verkennen Sie, dass vom "Ansparbetrag"…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]
Datum
17. Dezember 2017 14:33
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom 02.12.2017 verkennen Sie, dass vom "Ansparbetrag" von Euro 0,25 monatlich noch die Kosten für biometrische Passfotos zu berücksichtigen sind, zB Euro 18,25 angespart ./. Euro 18,00 biometrische Passfotos = Euro 0,25 angespart Euro 28,80 Kosten personalausweis ./. Euro 0,25 angespart = Euro 28,65 Kosten für einen Personalausweis nach Härtefallprüfung Ergänzend muss geprüft werden, ob ein Ansparen möglich ist, zB monatliche Zuzahlung Miete Euro 150,00 wie in meinem Fall, Kautionstilgung, etc. Somit ist noch eine Erstattung von Euro 18,25 an mich offen. Die Aussage der Regierung von Oberbayern entspricht nicht der Rechtslage und ist bereits widerlegt. Weiterhin meine eigentliche IFG-Anfrage vom 01.11.2017. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weite…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: AW: Re: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]
Datum
18. Dezember 2017 07:41
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistung…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]
Datum
27. Januar 2018 15:31
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug“ vom 01.11.2017 (#25121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Unverändert ist die Restzahlung von Euro 18,25 offen. Klage ist beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 25121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistung…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]
Datum
27. Januar 2018 15:31
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug“ vom 01.11.2017 (#25121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weit…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]
Datum
29. Januar 2018 08:03
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weit…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Kostenloser Personalausweis bei Sozialleistungsbezug [#25121]
Datum
29. Januar 2018 08:07
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
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