Kostenpauschale MdL

- Summe in € der in 2021 ausbezahlte Kostenpauschalen nach BayAbgG, Art. 6 Abs (2)
- Anzahl der MdL, für die gem. BayAbgG, Art. 6 Abs (2), Satz 2 eine Reduzierung angewendet wurde
- namentliche Aufstellung der MdL, für die ein Dienstwagen gem. BayAbgG, Art. 6 Abs (2), Satz 2 zur Verfügung steht und
- namentliche Aufstellung der Ausschußvorsitzenden und stv Ausschußvorsitzenden gem. BayAbgG, Art. 6 Abs (6), Satz 1c, 1d und 2

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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Benedikt Bauer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Summe in € d…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
Benedikt Bauer
Betreff
Kostenpauschale MdL [#248324]
Datum
5. Mai 2022 10:44
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Summe in € der in 2021 ausbezahlte Kostenpauschalen nach BayAbgG, Art. 6 Abs (2) - Anzahl der MdL, für die gem. BayAbgG, Art. 6 Abs (2), Satz 2 eine Reduzierung angewendet wurde - namentliche Aufstellung der MdL, für die ein Dienstwagen gem. BayAbgG, Art. 6 Abs (2), Satz 2 zur Verfügung steht und - namentliche Aufstellung der Ausschußvorsitzenden und stv Ausschußvorsitzenden gem. BayAbgG, Art. 6 Abs (6), Satz 1c, 1d und 2
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Benedikt Bauer Anfragenr: 248324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248324/
Mit freundlichen Grüßen Benedikt Bauer

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Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr geehrter Herr Bauer, zu Ihrer Anfrage vom 5. Mai 2022 dürfen wir Ihnen folgendes mitteilen: · Vera…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: Kostenpauschale MdL [#248324]
Datum
23. Mai 2022 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bauer, zu Ihrer Anfrage vom 5. Mai 2022 dürfen wir Ihnen folgendes mitteilen: · Verauslagt wurden im Jahr 2021 für die Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG 8.554.032,53 Euro. · Im Jahr 2021 erhielten zwanzig Mitglieder des Landtags eine gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayAbgG verminderte Kostenpauschale. · Die Kostenpauschale reduziert sich nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayAbgG für diejenigen Mitglieder des Landtags, denen ein landeseigener Dienstwagen zur Verfügung steht oder die Amtsbezüge beziehen. Eine namentliche Aufstellung ist uns mit Blick auf die schutzwürdigen Belange der Abgeordneten (personenbezogene Daten) nicht möglich. Lediglich ergänzend dürfen wir darauf hinweisen, dass Art. 39 Abs. 1 BayDSG auf den Landtag keine Anwendung findet (vgl. Art. 39 Abs. 4 BayDSG). · Hinsichtlich der Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse etc. dürfen wir auf angefügtes Verzeichnis verweisen, das gleichermaßen auf der Website des Bayerischen Landtags unter abgeordnete_verz_ausschuss.pdf (landtag.de)<https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/Internet_Dokumente/MdL_Verzeichnisse/abgeordnete_verz_ausschuss.pdf> abrufbar ist. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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