Kostenpflichtige Melderegisterauskünfte

Wie hoch sind die Gebühren für einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte in der VG Bad Breisig?
Wie viele kostenpflichtige einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 erteilt?
Wie hoch sind die Einnahmen aus den Gebühren für die angegebenen Jahre?
Zu insgesamt wie vielen Bürgerinnen und Bürgern wurden seit 2012 kostenpflichtige Melderegisterauskünfte erteilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2016
  • Frist
    13. September 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch sind …
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenpflichtige Melderegisterauskünfte [#17534]
Datum
12. August 2016 08:47
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch sind die Gebühren für einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte in der VG Bad Breisig? Wie viele kostenpflichtige einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 erteilt? Wie hoch sind die Einnahmen aus den Gebühren für die angegebenen Jahre? Zu insgesamt wie vielen Bürgerinnen und Bürgern wurden seit 2012 kostenpflichtige Melderegisterauskünfte erteilt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrte Damen und Herren, die Höhe der Gebühren für Meldeauskünfte sind für jedermann Einsichtbar in der Lan…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Kostenpflichtige Melderegisterauskünfte [#17534]
Datum
15. August 2016 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, die Höhe der Gebühren für Meldeauskünfte sind für jedermann Einsichtbar in der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 11.12.2001. Die Höhe der Einnahmen und die Anzahl der Melderegisterauskünfte kann hier nicht mitgeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, aus welchen Gründen Sie keine Auskunft zu den Einkü…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kostenpflichtige Melderegisterauskünfte [#17534]
Datum
15. August 2016 16:30
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, aus welchen Gründen Sie keine Auskunft zu den Einkünften und der Anzahl der erteilten Melderegisterauskünfte erteilen können. Dazu sind Sie als transparenzpflichtige Stelle gemäß LTranspG § 11 (4) verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Ihre Anfrage 17534: Melderegisterauskünfte VG Bad Breisig Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfra…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
Ihre Anfrage 17534: Melderegisterauskünfte VG Bad Breisig
Datum
5. September 2016 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage können wir wie folgt Stellung beziehen: Die Gebühren für die Melderegisterauskünfte für den Bereich der VG Bad Breisig werden haushaltstechnisch unter der Buchungsstelle 950-1223-431100 (Ordnungsrechtliche Erträge Bürgerbüro) verbucht. Neben den Melderegisterauskünften fallen unter diese Buchungsstelle ebenfalls die Gebühren für Beglaubigungen sowie die Gebühren für die Beantragung von Führerscheinen (VG-Anteil der Kreisverwaltung). Die angefragten Melderegisterauskünfte werden im Programm „Meso“ nicht einzeln erfasst. Daher kann Ihnen keine Gesamtzahl der Auskünfte aus dem Melderegister genannt werden. Nachfolgend erhalten Sie die Gesamtjahreserträge unter der o.g. Buchungsstelle ab dem Jahr 2012. Jahr: Einnahmen: 2012 19.009,66 Euro 2013 15.884,29 Euro 2014 14.274,00 Euro 2015 14.276,30 Euro Wir hoffen Ihnen damit die Anfrage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen