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Kostenpflichtige Zurverfügungstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Bundesländer

Der Staat BRD stellt durch seine Bundesländer seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Allgemeinheit zur Verfügung. Diese Zurverfügungstellung ist allerdings nicht kostenlos und wird durch den Rundfunkbeitrag abgegolten.

2013 wurde zu diesem Zweck in den Ländern der Rundfunkbeitrag eingeführt. Zur Zeit beträgt er 17,50 Euro pro Monat. Allerdings gibt der Staat BRD jedem Beitragspflichtigen keine 17,50 Euro pro Monat, damit er den von Staat angebotenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Anspruch nehmen könnte.

1. aus welchem Grund verweigert der Staat, den Bürger mit Finanzmitteln auszustatten, damit der Bürger ungehindert (gemäß GG Art. 5) am öffentlich-rechtlichen Rundfunk teilnehmen kann?
2. wie läuft so ein Vorgang des Erstattens der Rundfunkbeiträge? Muss man irgend ein Antrag stellen? Bei welcher Bundesbehörde?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. August 2017
  • Frist
    8. September 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Sta…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenpflichtige Zurverfügungstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Bundesländer [#24245]
Datum
6. August 2017 13:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Staat BRD stellt durch seine Bundesländer seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Allgemeinheit zur Verfügung. Diese Zurverfügungstellung ist allerdings nicht kostenlos und wird durch den Rundfunkbeitrag abgegolten. 2013 wurde zu diesem Zweck in den Ländern der Rundfunkbeitrag eingeführt. Zur Zeit beträgt er 17,50 Euro pro Monat. Allerdings gibt der Staat BRD jedem Beitragspflichtigen keine 17,50 Euro pro Monat, damit er den von Staat angebotenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Anspruch nehmen könnte. 1. aus welchem Grund verweigert der Staat, den Bürger mit Finanzmitteln auszustatten, damit der Bürger ungehindert (gemäß GG Art. 5) am öffentlich-rechtlichen Rundfunk teilnehmen kann? 2. wie läuft so ein Vorgang des Erstattens der Rundfunkbeiträge? Muss man irgend ein Antrag stellen? Bei welcher Bundesbehörde?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. August 2017. Gern darf ich Sie darauf hinweisen…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: IFG-Antrag: Kostenpflichtige Zurverfügungstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Bundesländer Dok 2017/0694752
Datum
9. August 2017 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. August 2017. Gern darf ich Sie darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hier nicht der richtige Ansprechpartner ist und Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" zu wenden: https://www.rundfunkbeitrag.de Bei Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist ein entsprechender Antrag zu stellen; nähere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergeri… Gern gebe ich Ihnen hierzu folgende Hintergrundinformationen: Für die Erhebung des Rundfunkbeitrags gibt es eine gesetzliche Grundlage: Seit 1. Januar 2013 erfolgt die Erhebung von Rundfunkbeiträgen (davor wurden von der GEZ Rundfunkgebühren eingezogen) durch die neun in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sowie ZDF und Deutschlandradio. Der Rundfunkbeitrag wird auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erhoben, der ein Staatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern ist: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e47… Beim Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer fällt. Sie ist sowohl im privaten als auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Die Höhe des Beitrags wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen und von den Parlamenten der Bundesländer gesetzlich festgelegt. Insoweit kann Ihnen von Seiten des BMF nicht weitergeholfen werden. Gestatten Sie mir abschließend folgenden Hinweis: Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> 1. in meiner Anfrage geht es nicht um eine Befreiung. 2. in meiner Anfra…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Antrag: Kostenpflichtige Zurverfügungstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Bundesländer Dok 2017/0694752 [#24245]
Datum
9. August 2017 12:44
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> 1. in meiner Anfrage geht es nicht um eine Befreiung. 2. in meiner Anfrage geht es nicht um allgemeine Information zur Rundfunkbeiträgen. Bitte antworten Sie nur auf in meiner Anfrage gestellte Fragen. Die Fragen war sehr einfach: die Länder sammeln über ihre Landesrundfunkanstalten Rundfunkbeiträge. Gleichzeitig hat jeder Bürger Anspruch nach Grundgesetz gegenüber dem Staat Bundesrepublik Deutschland, "ungehindert" Informationen zu bekommen. Wie erstattet Staat Bundesrepublik Deutschland jedem Bürger diese Behinderung in Form der Rundfunkbeiträgen? Sie schreiben selbst, dass die Behinderung in Form der Rundfunkbeiträge auf einer gesetzlichen Grundlage basiert. Die Länder haben diese Behinderung eingeführt, der Staat Bundesrepublik soll diese Behinderung durch Zahlungen an Betroffene "eliminieren". Staat Bundesrepublik Deutschland ist schließlich nach GG verpflichtet, "ungehindert" zu garantieren, bzw. die Hinderung, falls die auftritt, durch eigene Handlungen ins Balance "ungehindert" zu lenken. Zur Ihrer Information: Stelle "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist nicht nach Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet zu antworten. Mehr noch: alle Vorgänge bei Beitragsservice laufen unter der EU-Marke "ARD 1 ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010589356 Jede Anfrage wird von Stelle Beitragsservice mit Hinweis auf Betriebsgeheimnisse abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenpflichtige Zurverfügungstellun…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: IFG-Antrag: Kostenpflichtige Zurverfügungstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Bundesländer Dok 2017/0694752 [#24245]
Datum
8. September 2017 10:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenpflichtige Zurverfügungstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Bundesländer“ vom 06.08.2017 (#24245) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kostenpflichtige Zurverfügungstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Bundesländer“ [#24245]
Datum
8. März 2018 08:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24245 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man gar nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. März 2018 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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