Kostenpflichtige Zurverfügungstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Bundesländer
Der Staat BRD stellt durch seine Bundesländer seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Allgemeinheit zur Verfügung. Diese Zurverfügungstellung ist allerdings nicht kostenlos und wird durch den Rundfunkbeitrag abgegolten.
2013 wurde zu diesem Zweck in den Ländern der Rundfunkbeitrag eingeführt. Zur Zeit beträgt er 17,50 Euro pro Monat. Allerdings gibt der Staat BRD jedem Beitragspflichtigen keine 17,50 Euro pro Monat, damit er den von Staat angebotenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Anspruch nehmen könnte.
1. aus welchem Grund verweigert der Staat, den Bürger mit Finanzmitteln auszustatten, damit der Bürger ungehindert (gemäß GG Art. 5) am öffentlich-rechtlichen Rundfunk teilnehmen kann?
2. wie läuft so ein Vorgang des Erstattens der Rundfunkbeiträge? Muss man irgend ein Antrag stellen? Bei welcher Bundesbehörde?
Information nicht vorhanden
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Datum6. August 2017
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8. September 2017
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