Kostenplanung für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw"

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- eine Übersicht der Kostenplanung für die Umbenennung der Deutschen Botschaft Kiew zu "Deutsche Botschaft Kyjiw".

Hintergrund ist ihre Bekanntmachung der Umbenennung auf der Plattform X (ehemals Twitter):
- https://twitter.com/AuswaertigesAmt/status/1761075741498699944
- https://twitter.com/AuswaertigesAmt/status/1761075749086241138

Sie schrieben, die Umbenennung betrifft "Webseiten, Botschaftsschild [...] & Dienstsiegel".

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übersicht der Kostenplanung fü…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenplanung für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw" [#301039]
Datum
23. Februar 2024 21:01
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht der Kostenplanung für die Umbenennung der Deutschen Botschaft Kiew zu "Deutsche Botschaft Kyjiw". Hintergrund ist ihre Bekanntmachung der Umbenennung auf der Plattform X (ehemals Twitter): - https://twitter.com/AuswaertigesAmt/status/1761075741498699944 - https://twitter.com/AuswaertigesAmt/status/1761075749086241138 Sie schrieben, die Umbenennung betrifft "Webseiten, Botschaftsschild [...] & Dienstsiegel".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301039/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 72-2024 | Kostenplan für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw" 505-511.03 E IFG 72-2024 …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 72-2024 | Kostenplan für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw"
Datum
27. Februar 2024 12:39
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB


505-511.03 E IFG 72-2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage 72-2024 | Kostenplan für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw" [#301039] Guten Tag, m…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage 72-2024 | Kostenplan für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw" [#301039]
Datum
26. März 2024 01:02
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenplanung für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw"“ vom 23.02.2024 (#301039) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 72-2024 | Kostenplan für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw" [#301039] 505-511.03 E IFG …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 72-2024 | Kostenplan für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw" [#301039]
Datum
26. März 2024 10:05
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB


505-511.03 E IFG 74-2024 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Erinnerung. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an, da die Arbeitseinheiten, die sich mit der Ukraine befassen, derzeit besonders ausgelastet sind. Das Auswärtige Amt wird nun versuchen, rasch zu antworten. Bitte geben Sie uns noch ein wenig Zeit hierfür. Wir kommen in Kürze auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichem Gruß
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 72-2024 | Kostenplan für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw" [#301039] 505-511.03 E IFG …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 72-2024 | Kostenplan für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw" [#301039]
Datum
26. März 2024 10:11
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB


505-511.03 E IFG 72-2024 Sehr << Antragsteller:in >> mir ist soeben aufgefallen, dass in der nachstehenden Nachricht die falsche Vorgang-Nummer eingefügt wurde. Der korrekte Vorgang ist (weiterhin) 72-2024. Ich bitte um Entschuldigung für dieses Versehen. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 72-2024 | Kostenplan für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw" 505-511.03 E IFG 72-2024 S…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 72-2024 | Kostenplan für Umbenennung "Kiew" zu "Kyjiw"
Datum
4. April 2024 11:38
Status
image001.jpg
2,2 KB


505-511.03 E IFG 72-2024 Sehr << Antragsteller:in >> die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichem Gruß