Kostenträgerschaft - Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland

Dieser Tag erschien in der renommierten Neue Zürcher Zeitung (NZZ) der nachstehende Beitrag:

https://www.nzz.ch/international/im-krieg-verletzter-ukrainer-spezialbehandlung-in-deutschland-ld.1749691

Dass die Bundesrepublik Deutschland aus humanitären Gründen bei der Versorgung verwundeter ukrainischer Armeeangehöriger unterstützt, stelle ich nicht in Frage.

Ich habe jedoch zu einer Textpassage in diesem Beitrag mehrere Fragen:

"Nun verteilt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn (BBK) gemeinsam mit den Koordinationszentren der fünf Kleeblätter die ukrainischen Patienten auf zivile und militärische Spitäler in der gesamten Bundesrepublik. Die Verwundeten erhalten einen Asylstatus, weshalb die Krankenversicherungen für die Kosten ihrer Behandlung aufkommen. Wie hoch diese Aufwendungen genau sind, konnte das BBK auf Anfrage nicht sagen."

Erfolgt die Versorgung verwundeter urkainischer Armeeangehöriger tatsächlich über das SGB zu Lasten des gesetzlichen Krankenversicherungssystems?

Wie hoch sind die Aufwendungen der Versorgung ukrainischer verwundeter Armeeangehöriger hier in Deutschland?

Wie hoch ist hier die Deckungslücke zwischen den bezahlten Pauschalen (monatlich 114,00 EUR) - welche den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden - und den tatsächlich abgerechneten Kosten ?

Weshalb wird diese Last möglicherweise ausschiesslich der Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten auferlegt?

Welche Kosten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe tragen Bürgerinnen und Bürger mit, welche in einer privaten Krankenversicherung versichert sind oder eine freie Heilfürsorge geniessen?

Rechnen die Bundeswehr-Krankenhäuser ebenfalls für diesen Personenkreis mit den gesetzlichen Krankenversicherungen ab oder wird hier die medizinische Versorgung aus Steuergeldern bezahlt?

Ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Vorlage für eine gesetzliche Änderung bekannt, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe künftig anderweitig zu finanzieren?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dieser Tag erschien in der renommiert…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenträgerschaft - Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland [#285951]
Datum
11. August 2023 19:48
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dieser Tag erschien in der renommierten Neue Zürcher Zeitung (NZZ) der nachstehende Beitrag: https://www.nzz.ch/international/im-krieg-verletzter-ukrainer-spezialbehandlung-in-deutschland-ld.1749691 Dass die Bundesrepublik Deutschland aus humanitären Gründen bei der Versorgung verwundeter ukrainischer Armeeangehöriger unterstützt, stelle ich nicht in Frage. Ich habe jedoch zu einer Textpassage in diesem Beitrag mehrere Fragen: "Nun verteilt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn (BBK) gemeinsam mit den Koordinationszentren der fünf Kleeblätter die ukrainischen Patienten auf zivile und militärische Spitäler in der gesamten Bundesrepublik. Die Verwundeten erhalten einen Asylstatus, weshalb die Krankenversicherungen für die Kosten ihrer Behandlung aufkommen. Wie hoch diese Aufwendungen genau sind, konnte das BBK auf Anfrage nicht sagen." Erfolgt die Versorgung verwundeter urkainischer Armeeangehöriger tatsächlich über das SGB zu Lasten des gesetzlichen Krankenversicherungssystems? Wie hoch sind die Aufwendungen der Versorgung ukrainischer verwundeter Armeeangehöriger hier in Deutschland? Wie hoch ist hier die Deckungslücke zwischen den bezahlten Pauschalen (monatlich 114,00 EUR) - welche den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden - und den tatsächlich abgerechneten Kosten ? Weshalb wird diese Last möglicherweise ausschiesslich der Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten auferlegt? Welche Kosten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe tragen Bürgerinnen und Bürger mit, welche in einer privaten Krankenversicherung versichert sind oder eine freie Heilfürsorge geniessen? Rechnen die Bundeswehr-Krankenhäuser ebenfalls für diesen Personenkreis mit den gesetzlichen Krankenversicherungen ab oder wird hier die medizinische Versorgung aus Steuergeldern bezahlt? Ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Vorlage für eine gesetzliche Änderung bekannt, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe künftig anderweitig zu finanzieren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285951 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285951/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 11.08.2023 beantragen Sie die Mitteilung der Kosten…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Kostenträgerschaft - Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland [#285951]
Datum
16. August 2023 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 11.08.2023 beantragen Sie die Mitteilung der Kostenträgerschaft in Bezug auf die Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Aufbereitung von Informationen durch die Behörde bzw. die Beschaffung oder Erstellung neuer Informationen, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegen keine Angaben über die Kostenträgerschaft in Bezug auf die Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland vor, so dass die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorhanden ist. Die gewünschten Informationen können ggf. bei der im Bundesministerium für Gesundheit eingerichteten Koordinierungsstelle Ukraine erfragt werden (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fußwinkel, Anna Luca -ZR BMAS möchte die Nachricht " Kostenträgerschaft - Versorgung von verwundeten ukra…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Rückruf: Kostenträgerschaft - Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland [#285951]
Datum
16. August 2023 13:24
Status
Fußwinkel, Anna Luca -ZR BMAS möchte die Nachricht " Kostenträgerschaft - Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland [#285951]" zurückrufen.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 11.08.2023 beantragen Sie die Mitteilung der Kosten…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Kostenträgerschaft - Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland [#285951]
Datum
16. August 2023 13:25
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 11.08.2023 beantragen Sie die Mitteilung der Kostenträgerschaft in Bezug auf die Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Aufbereitung von Informationen durch die Behörde bzw. die Beschaffung oder Erstellung neuer Informationen, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegen keine Angaben über die Kostenträgerschaft in Bezug auf die Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland vor, so dass die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorhanden ist. Die gewünschten Informationen können ggf. bei der im Bundesministerium für Gesundheit eingerichteten Koordinierungsstelle Ukraine erfragt werden (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Mit freundlichen Grüßen