Kostenträgerschaft - Versorgung von verwundeten ukrainischen Angehörigen in Deutschland
Dieser Tag erschien in der renommierten Neue Zürcher Zeitung (NZZ) der nachstehende Beitrag:
Dass die Bundesrepublik Deutschland aus humanitären Gründen bei der Versorgung verwundeter ukrainischer Armeeangehöriger unterstützt, stelle ich nicht in Frage.
Ich habe jedoch zu einer Textpassage in diesem Beitrag mehrere Fragen:
"Nun verteilt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn (BBK) gemeinsam mit den Koordinationszentren der fünf Kleeblätter die ukrainischen Patienten auf zivile und militärische Spitäler in der gesamten Bundesrepublik. Die Verwundeten erhalten einen Asylstatus, weshalb die Krankenversicherungen für die Kosten ihrer Behandlung aufkommen. Wie hoch diese Aufwendungen genau sind, konnte das BBK auf Anfrage nicht sagen."
Erfolgt die Versorgung verwundeter urkainischer Armeeangehöriger tatsächlich über das SGB zu Lasten des gesetzlichen Krankenversicherungssystems?
Wie hoch sind die Aufwendungen der Versorgung ukrainischer verwundeter Armeeangehöriger hier in Deutschland?
Wie hoch ist hier die Deckungslücke zwischen den bezahlten Pauschalen (monatlich 114,00 EUR) - welche den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden - und den tatsächlich abgerechneten Kosten ?
Weshalb wird diese Last möglicherweise ausschiesslich der Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten auferlegt?
Welche Kosten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe tragen Bürgerinnen und Bürger mit, welche in einer privaten Krankenversicherung versichert sind oder eine freie Heilfürsorge geniessen?
Rechnen die Bundeswehr-Krankenhäuser ebenfalls für diesen Personenkreis mit den gesetzlichen Krankenversicherungen ab oder wird hier die medizinische Versorgung aus Steuergeldern bezahlt?
Ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Vorlage für eine gesetzliche Änderung bekannt, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe künftig anderweitig zu finanzieren?
Information nicht vorhanden
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Datum11. August 2023
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13. September 2023
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